Interessantes Urteil zum Thema Schwarzarbeit und Unfallschutz

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  • DPA 2011-11-01 12:20:08

    Auch Schwarzarbeiter müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt
    werden. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen
    Landessozialgerichts schließt auch eine illegale Beschäftigung einen
    Unfallversicherungsschutz nicht aus.Hintergrund der Klage war ein
    schwerer Unfall eines Serben (20), der mit Touristenvisum, aber ohne
    Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er
    bekam einen Job vermittelt und erlitt auf einer Baustelle bei einem
    Stromschlag schwerste Verbrennungen. Ihm mussten Gliedmaßen amputiert
    werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als
    Arbeitsunfall ab.
    Die Darmstädter Richter gaben allerdings dem in Frankfurt am Main
    wohnenden Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft
    dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Mann habe als abhängig
    Beschäftigter gearbeitet. Ihm sei ein Stundenlohn versprochen worden
    und unter anderem auch Werkzeug zur Verfügung gestellt worden. Dass
    kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sei, sei
    unerheblich. Es sei versicherungsrechtlich nicht relevant, dass der
    Kläger «schwarz» gearbeitet habe. Auch verbotenes Handeln schließe
    den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo elschwobos,

    kannst du das Urteil mal im Original einstellen, kann es kaum Glauben.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo elschwobos,

    kannst du das Urteil mal im Original einstellen, kann es kaum Glauben.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Hi Ritschi,

    Tante Gurgel wäre auch deine Freunding gewesen. ;)

    http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmst…erview=true.htm

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    sicherlich ein tragischer Unfall, dass der jetzt aber zu Lasten der
    Berufsgenossenschaft und deren Mitglieder gehen soll, kann ich irgendwie
    nicht ganz nachvollziehen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin zusammen,

    ich denke, dass man das Urteil nicht einzeln betrachten sollte. Ich gehe davon aus, dass es außerdem einerseits Ermittlungen und Strafen in Richtung Schwarzarbeit geben wird und andererseits die BG versuchen wird, den Verantwortlichen Unternehmer in Regress zu nehmen. Dass Letzteres klappt, kann man für die BG nur hoffen.

    Sollten die Verantwortlichen glimpflich aus der Sache rauskommen, kann man sich über den (mal abgesehen von der tragischen Verletzung des Schwarzarbeiters) doppelt angerichteten Schaden durch die Schwarzarbeit und die zusätzliche Belastung der BG-Mitglieder nur ärgern - und sich über die deutsche Rechtsprechung nur wundern.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin zusammen,

    ich denke, dass man das Urteil nicht einzeln betrachten sollte. Ich gehe davon aus, dass es außerdem einerseits Ermittlungen und Strafen in Richtung Schwarzarbeit geben wird und andererseits die BG versuchen wird, den Verantwortlichen Unternehmer in Regress zu nehmen. Dass Letzteres klappt, kann man für die BG nur hoffen.

    Soweit meine Zustimmung und ich denke, dass die Gerichte auch entsprechend entscheiden werden.

    Sollten die Verantwortlichen glimpflich aus der Sache rauskommen, kann man sich über den (mal abgesehen von der tragischen Verletzung des Schwarzarbeiters) doppelt angerichteten Schaden durch die Schwarzarbeit und die zusätzliche Belastung der BG-Mitglieder nur ärgern - und sich über die deutsche Rechtsprechung nur wundern.


    Werft von mir aus Steine, aber ich kann die Rechtsprechung durchaus nachvollziehen: Auch ein Beschäftigter (in korrektem Arbeitsverhältnis) der mutwillig Sicherheitsvorrichtungen außer Kraft setzt und dadurch zu Schaden kommt, kommt in den vollen Genuss berufsgenossenschaftlicher Leistungen. Auch hier treten die gesetzlichen Unfallversicher in Leistung ohne Berücksichtigung persönlicher Verantwortlichkeit des abhängig Beschäftigten. Und genau das ist IMHO der Punkt, der auch so in der Meldung zu lesen ist: Der Mann hat abhängig beschäftigt gearbeitet.

    Und das kann ich absolut nachvollziehen und wundere mich deshalb auch nicht über die deutsche Rechtsprechung.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Zitat


    von elschwoabos

    Werft von mir aus Steine, aber ich kann die Rechtsprechung durchaus nachvollziehen: Auch ein Beschäftigter (in korrektem Arbeitsverhältnis) der mutwillig Sicherheitsvorrichtungen außer Kraft setzt und dadurch zu Schaden kommt, kommt in den vollen Genuss berufsgenossenschaftlicher Leistungen. Auch hier treten die gesetzlichen Unfallversicher in Leistung ohne Berücksichtigung persönlicher Verantwortlichkeit des abhängig Beschäftigten. Und genau das ist IMHO der Punkt, der auch so in der Meldung zu lesen ist: Der Mann hat abhängig beschäftigt gearbeitet.


    Hallo Hardy,

    bin bis dahin vollkommen Deiner Meinung. Dafür gibt´s keinen Steinhagel. :D

    Aber man kann halt nur hoffen, dass die Übeltäter auch wirklich angemessen betraft werden. Wer Recht hat bekommt noch lange nicht automatisch Recht, und manchmal fallen Strafen einfach nur läppisch niedrig aus.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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