Schaltberechtigung - Schulung Pflicht für alle?

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  • Hallo liebe Kollegen,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar kam heute ein Vorgesetzter auf mich zu und sagte das ein Kollege sagte hat das es ab jetzt für jeden Mitarbeiter Pflicht ist eine Schulung zur Schaltberechtigung zu machen. Zumindestens wenn man wie bei uns im Prüffeld arbeitet. Er sagte das diese Schaltberechtigung nach neuem Arbeitsschutzgesetz zwingend für ALLE erforderlich ist.

    Jetzt bin ich etwas baff denn ich wusste nicht das es eine neues Arbeitsschutzgesetz gibt ?( . Wisst ihr da etwas? Wer braucht so eine Schulung?

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  • Hallo aba2304,
    ich denke nicht, dass jeder der im Prüffeld arbeite auch Schaltberechtigt sein muss, bei den meisten dürfte eine Unterweisung ausreichen.
    Die Schaltberechtigung bedeutet auch nicht das der Schaltberechtigte an jeder ( meist Mittelspannungsanlage ) schalten darf, es bedeutet das er die Gefahren kennt ( kennen sollte ) die bei Schalthandlungen entstehen und
    die notwendigen Schaltkomandos kennt. Eine Unterweisung bzw. Einweisung an der jeweiligen Anlage an der geschaltet werden soll muss auch für den Schaltberechtigten erfolgen.
    Wichtig ist aber auch was sagt die GB!

    Gruß
    aus Köln

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • GB sagt natürlich schon das Elektrofachkraft oder befähigte Person schalten darf.

    Ich weiss jetzt auch woher der Mitarbeiter diese Info hat VDE . Wenn man dort auf das Program klickt kommt man zu einem Seminar. Dort steht in der Kurzbeschreibung folgendes:

    In dem Arbeitsschutzgesetz § 12 wird für den neuen Aufgabenbereich „Schalthandlungen in elektrischen Anlagen bis 36 kV“ eine Unterweisung gefordert.'

    Nur steht da nicht genau für wen

  • Hallo aba2304,

    hier Arbeitsschutzgesetz § 12
    Unterweisung

    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

    (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

    Ich kann da leider nichts vom "Aufgabenbereich „Schalthandlungen in elektrischen Anlagen bis 36 kV“ finden. ;)

    Er meinte vielleicht eine Veränderung, neue Technik etc.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Nee, also das ist ja eine tolle Gesetzumwandlung seitens VDE. Die haben den Text einfach mal so umgewandelt wie es Ihnen passt. Denn die Verpflichtung zur Unterweisung besteht in allen Bereichen, nicht nur für Schalttätigkeiten. Aber damit eine Ausbildung zu verkaufen ist dann schon ziemlich dreist.