Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

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    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,
    es wird ja schon lange diskutiert, welche Ausbildung ein Brandschutzbeauftragter haben sollte.
    Bislang war es meist doch so, dass ein Beschäftigter, meist ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, diese Aufgabe in der Fa. übernahm.
    Die BGI 847 sieht eine 14-Tägige Ausbildung dafür vor, d.h. ein Lehrgang zum Zugführer an einer staatlichen Feuerwehrschule würde diese Forderung erfüllen.
    Mittlerweile wird das aber von mehreren Sachversicherern aber nicht mehr anerkannt, da wichtige Ausbildungsinhalte beim Lehrgang "Zugführer" nicht behandelt werden (z.B. betrieblicher Brandschutz)
    Die Versicherer fordern nun zum Teil eine Ausbildung nach CFPA-Standart, (Confederation of Fire Protection Associations Europe)
    welche momentan nur der VDS anbieten und erteilen darf.
    Auch das Bayrische Staatsministerium des Inneren spricht sich gegen die Anerkennung des Lehrganges zum Zugführer ohne Zusatzausbildung aus.
    Für Bayern ist für 2006 geplant, diese Ausbildung zum BSB auch an den staatlichen Feuerwehrschulen durchzuführen.

    herbert

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  • Hallo
    ich habe eine Ausbildung bei MINIMAX mitgmacht.
    In den insgesammt 2 Wochen (verteilt auf 5 Seminare) wurden wir für den Einsatz im Betrieb sehr praxisnahe ausgebildet.
    Die einzelnen Inhalte stehen auch im Internet. I

    m Gegensatz zu den VDS Schulungen fehlt allerdings die umfassende Berechnung um bauliche Brandabschnitte und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen genau zu bestimmen. Diesen Teil benötigt aber in erster Line ein Bauplaner.

    Insgesammt hat mir die Schulung mit dem hohen Praxisanteil und den Referenten aus verschiedenen Fachgebieten gut gefallen - nur der Preis ist ein Problem gewesen, so das ich die Schulung über 3 Jahre verteilte.

    MfG
    J. B.

    J.B.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich habe mich mal so generell mit den Ausbildungsinhalten der einzelnen Ausbildungsträger befasst.
    Im großen und ganzen sind die Ausbildungsinhalte gleich, wobei ich immer noch der Meinung bin, dass das vermittelte Wissen in dieser kurzen Zeit (ein bis zwei Wochen) für eine Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter bei weitem nicht ausreicht.
    Eine möglichst kurze und billige Ausbildung zu suchen ist da absolut der Falsche Weg.
    Ab diesem Jahr gibt es noch eine relativ günstige Methode diese Ausbildung zu machen.
    Die Landesfeuerwehrschulen in Bayern (Geretsried, Würzburg und Regensburg) bieten auch einen Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten an. Da viele der Zukünftigen Brandschützer ja auch Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr sind, können diese Lehrgänge auch über die einzelnen Feuerwehren "gebucht" werden.
    Das hätte den Vorteil, dass den Betrieben keine Lehrgangskosten entstehen.

    herbert

  • Hallo zusammen,
    grundsätzlich hätte ich da noch mal die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage wird ein Brandschutzbeauftragter denn bestellt????

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist Aufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber bzw. Betriebsleiter und Vorgesetzte. Für die komplexen Maßnahmen im betrieblichen Brandschutz kann es dabei erforderlich sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Bisher ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur in speziellen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Veranstaltungsstätten gesetzlich vorgeschrieben. Immer häufiger wird ein Brandschutzbeauftragter durch den Feuer- oder Sachversicherer gefordert.

    herbert

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  • Hallo ,
    den Brandschutzbeauftragten habe ich in der HBO nicht gefunden, bin aber wieder einmal über eine häufig diskutierte Frage gestolpert.

    Zitat:
    "(3) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen."

    Die HBO sagt *Geschoss*.
    Wenn ich also in einer Werkhalle durch Ritterwände *Räume* geschaffen habe - braucht dann jede dieser Räume mit 1-3 Mitarbeitern zwei Fluchtwege?
    Oder reichen zwei Fluchtwege in der Halle, welche in entsprechender Kürze in einen sicheren Bereich führen?

    Gruß
    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo gladis,
    wenn ihr die Räume unterteilt, ändert das aus Sicht des Brandschutzes nichts, wenn es sich nicht um eine Nutzungsänderung handelt. Ihr habt ja für diesen abschnitt einen 2.Fluchtweg. Probleme könnt ihr nur bekommen, wenn sich auf grund der umbaumassnahmen die zulässige länge des Fluchtweges ändern würde (laut Bauordnung)

    gruss, herbert

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