Mutterschutz

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  • hallo zusammen,
    Na stehe ich auf dem Schlauch??
    Wir haben einer Schwangeren vorübergehend einen Arbeitsplatz zugeteilt, an dem sie sich nach eigenem Befinden frei bewegen kann. Eine Ruhemöglickeit (Liege) wurde Ihr zur Verfügung gestellt.

    Heute nachmittag kam die Frage nach verkürzten Arbeitszeiten für Schwangere auf mich zu.
    Ab dem 6. Monat Arbeitszeitverkürzung auf 4 Stunden.

    Soviel wie ich weiß geht dies doch nur über eine ärztliche Verordnung und nicht allgemein??

    Bin mal gespannt auf eure Erfahrungen

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Also im Mutterschutzgesetz steht dazu nichts. Das bedeutet für mich, entweder die Forderung ergibt sich aus der GBU wird ärztlich so verordnet. Aber frag doch zur Sicherheit beim Amt für Arbeitsschutz an.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo DEntal,

    N 24 Zitat

    Zitat

    "Ist die Schwangerschaft bekannt, sind Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden verboten", erklärt Oberthür. Für die Dienstplangestaltung etwa kann es also wichtig sein, dem Chef die Nachricht zu überbringen. "Ausnahmen bestehen in den ersten vier Monaten in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und im künstlerischen Bereich", sagt Tjark Menssen, Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Um die Erholung der Arbeitnehmerin sicher zu stellen, müsse allerdings ein Ruheraum für Schwangere eingerichtet werden.
    Arbeitszeit begrenzt

    Grundsätzlich dürfen Schwangere maximal 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Ob eine Frau mehr arbeiten will, spielt keine Rolle: "Der Arbeitgeber ist an die Arbeitszeitbegrenzung gebunden", erläutert Oberthür. Verstöße gegen Beschäftigungsverbote könnten sogar zu Gefängnisstrafen führen.

    "Nur Behörden können Ausnahmen genehmigen", fügt Menssen hinzu. Gesetzlich verboten sind schwere körperliche Arbeiten oder solche mit Krankheitserregern, Chemikalien oder Strahlen. Unzulässig ist auch, die werdende Mutter Staub und Gas, Hitze, Kälte oder Erschütterungen und Lärm auszusetzen. Fließband- oder Akkordarbeit ist tabu, und nach dem dritten Monat dürfen Frauen nicht mehr auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden. Sie dürfen also weder Taxi fahren noch im Bus Tickets kontrollieren. Vom fünften Monat an dürfen sie nicht mehr länger als vier Stunden stehen.

    "Im Extremfall darf eine Frau ihren Job nicht mehr ausüben, bekommt aber das volle Gehalt", erläutert Oberthür. In Betracht kommt aber auch eine Versetzung. Das müssen Betriebe intern regeln: Menssen schlägt etwa vor, dass die Pilotin in der Schwangerschaft statt im Flugzeug in der Zentrale eingesetzt werden kann.

    Hier ist ein Link für Pflegekräfte dieser beantwortet deine Frage glaub ich nicht. Ich habe aber alle Links nicht gelesen. Link

    Hier ist ein interessantes Dokument die auch die Besonderheiten in Praxen und Labore betrachtet Uni Rhein Ruhr

    Etwas aus BremenBremische Zentralstelle PDF Mutterschutz

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (6. September 2011 um 21:00)

  • Moin zusammen,
    die gute Frau beharrt einfach auf diese angeblich neue Gestzeslage, kann aber nicht sagen wo dies niedergeschrieben ist. Diese .....grummel grummel... hatte vor 2 Monaten die Möglichkeit der Freistellung abgelehnt.

    @ Hardy, na Mutterschutzgesetz und -verordnung habe ich sicherheitshalber nochmal durchgenudelt. Nichts derartiges zu finden.

    ASM, ist ein Neukunde, noch keine arbeitsmed. Betreuung. Mit den kleineneren Betrieben tun sich die lieben Doktoren sowieso sehr schwer. Da kann man (Frau auch) wohl nicht sofort Porsche fahren :511:

    @ RaBau, lange nichts von dir gelesen ;) die gute Frau ist nach Vorlage des Mutterpasses sofort aus dem Laborablauf ausgegliedert worden und macht bis zum Abstillen nur noch Büroarbeit.

    Gruß der müde Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Ruf doch mal bei Verdi an, die müssten das auf jeden Fall wissen, wenn es da eine neue Regelung gäbe von der ich aber noch nichts gehört habe.

    Vom Amt für Arbeitsschutz haben wir letzten Monat für die GBU eine überarbeitete Vorlage bekommen. Und darin habe ich als Anmerkung Folgendes gefunden:

    [Anmerkung]

    Es ist eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen!

    Bei ständigem Stehen, insgesamt länger als 4 Stunden täglich, besteht ein Beschäftigungsverbot nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats.

    Gemeint ist längeres bewegungsarmes Stehen an einem Platz sowie Stehen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit auf engem Raum, wie z. B. in einer Wäscherei gegeben sein kann. Dies trifft dagegen nicht zu, wenn die Frau nur teilweise stehen muss und in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auch gehen kann, wie z.B. eine Verkäuferin.

    [/Anmerkung]


    Möglicherweise hat sie ja das im Kopf.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Jo Hardy,
    ich habe soweit alles mögliche ausgeschöpft. Sie hat volle Bewegungsfreiheit, inclusive Liegemöglichkeit, Der Büroraum hat ca. 20m²
    Mit Verdi haben wir absolut nichts zu tun. Erwarte einen Rüchruf der BZ Köln (Amt für Arbeitschutz)

    Nehme aber schwer an, daß die Gnädigste im Irrtum ist. Wahrscheinlich sucht sie nur einen Weg um nun doch noch die Freistellung zu bekommen. Dann soll sie ihren Arzt ansprechen.

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Genau das wollte ich gerade sagen. Wenn sie eine schwierige Schwangerschaft hat die weitere Maßnahmen wie halbe Arbeitszeit erforderlich machen würden dann müßte sie dafür eine Bescheinigung des Arztes vorlegen.

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