Hallo zusammen
Ich brauche mal wieder Hilfe
Wir haben eine alte Schneidemaschine (Bj. ca.1965) diese sollte nach BetrSichV Anhang 1 Nr 2.8 gesichert sein .
Das Messer ist ohne Sicherheitsschutz und kann jederzeit erreicht werden.
Genau so gut kommt man von der Beschickungs Seite in ein Bereich , von den man erfasst und eingezogen werden kann
Jetzt meine Frage , was kann ich tun wenn dieses technisch nicht möglich ist, langt eine BA
Danke schon mal vor ab