Gesetzestext: Verbot von Handschuhen an Maschinen mit bewegten Teilen

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  • Hi alle Zusammen,

    ich brüte grade über meiner Praktikumsarbeit zur Sicherheitsfachkraft. Könnte von euch mir bitte jemand sagen, in weclhem Paragraphen oder in welcher Vorschrift genau steht, daß man keine Handschuhe an Maschinen mit ungeschützt bewegenden Teilen und Werkzeugen tragen darf? ?(

    Ich bräuchte den genauen Text von einer offiziellen Quelle, die ich dann auch in meiner Arbeit zitieren darf.

    Vielen Dank schon im voraus.

    Shiro

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  • Hallo,

    Zitat aus der BGR 195 "Benutzung von Schutzhandschuhen":

    4.1.1 Bei bestimmten Arbeitsprozessen, z.B. bei Arbeiten an der Kreissäge, kann die Verwendung

    von Schutzhandschuhen das Risiko erhöhen. Dagegen ist beim Arbeiten

    an Bohrmaschinen das Tragen von Schutzhandschuhen verboten.

    Reicht das? Ansonsten vielleicht auf die Bedienungsanleitung der Hersteller verweisen. GFB sowieso.

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • ...oder auch noch hier: BGI 547 "Handwerker" auf Seite 26:

    Vorsicht:

    An Maschinen mit drehenden Teilen

    dürfen Handschuhe nicht verwendet

    werden!

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

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  • Ich klinke mich mal hier ein, obwohl das schon als erledigt markiert ist. Aber ich habe nur eine kleine Frage und da lohnt sich kein neues Thema.

    Bei uns kam gerade die Frage, Bohrmaschienen und das Tragen von Handschuhe geht gar nicht, wie ist das denn mit unseren grossen Industrieakkuschraubern? Dürfen Mitarbeiter da auch keine Handschuhe tragen, oder ist das vom Gefährdungspotential gar nicht relevant? Ich hab nix konkretes gefunden, aber vielleicht weiss hier jemand was?


    Danke schön!!

  • Der oben genannte KomNet-Dialog bietet den Lösungsansatz:

    Zitat

    Bei der Frage, ob bei einer Tätigkeit Schutzhandschuhe getragen werden können, ist somit abzuklären, ob die Handschuhe Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen. Bei rotierenden Teilen, bei denen die Gefahr des Einzuges besteht, ist diese Gefahr eindeutig höher als die beabsichtigte Schutzwirkung. Die Wickelgefahr besteht insbesondere bei rauen rotierenden Oberflächen.

    Man muss also sowohl den Schrauber als auch die Tätigkeit an sich betrachten.

    (PS. Mir hat ein roter Akkuschrauber vor einigen Jahren einen Handschuh ausgezogen, der wickelte sich um das Futter ...)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo!

    Ich will das Thema nochmals aufgreifen. Ich habe hier Mitarbeiter welche mit mechanischen "Schraubendrehern" (kleine) Schrauben nach festgelegten Drehmomenten in Gehäuse schrauben. Jetzt habe ich von kurzen die alten Betriebsanweisungen aktualisiert und dabei den Satz "Beim Einsatz von mechanischen Schraubern dürfen keine Handschuhe getragen werden" hinzugefügt.

    Jetzt habe ich gerade von einem Abteilungsleiter gesagt bekommen das könnte ich so nicht stehen lassen. Im Grunde haben die Mitarbeiter in dem Bereich Handschuhe an um sich vor scharfen Kanten zu schützen. In der Realität tragen sie diese aber praktisch nie. Oder wenn dann schneiden sie die Kuppen ab um die Schrauben besser greifen zu können…

    Jetzt war hier ja noch die Frage im Raum gestanden ob die o.g. Vorschriften immer gelten (rotierende Teile) oder man das per GBU auch herabstufen kann. Die Dreher sind eigentlich ganz schwach eingestellt und reagieren auf Druck. Sollte man also abrutschen und wo hängen bleiben würde der Mitarbeiter den Dreher ja loslassen (sind alle über dem Tisch hängend eingehängt) und er würde sofort stoppen. Es geh ja um einen Schrauber und keinen Bohrer mit viel Drehmoment und Geschwindigkeit.

    Was meint ihr dazu?

    Stefan