Moin Forum,
ich hab mal wieder ne Frage an Euch, wobei ich nicht sicher bin, ob das hier auch die richtige Stelle dafür im Forum ist.
Folgende Situation: In unserem Unternehmen wird u. a. auch Arbeitskleidung mit Firmenlogo an die Mitarbeiter ausgegeben (Einheitliches Auftreten ist Wunsch der GF) Nun stellt der Hersteller die Produktion ein, ohne ein Nachfolgemodell auf den Markt zu bringen. Der Einkauf beschafft also ein anderes qualitativ gleichwertiges Produkt als Ersatz - und stößt dabei auf Widerstand der Belegschaft, die sich schlichtweg weigert diese Sachen zu tragen, mit dem Argument, dass sich diese Arbeitskleidung nicht so gut trägt wie die alte.
Wohlgemerkt: Es geht um einheitliche Arbeitskleidung - nicht um PSA.
Können die Mitarbeiter in diesem Fall das Tragen der neu beschafften Kleidung verweigern? Ich persönlich denke nein, denn damit verstoßen sie gegen eine Anordnung der Geschäftsführung.
Wie denkt ihr darüber und wie wird das Thema bei Euch angepackt?
Danke vorab für Eure Antworten.
Gruß aus dem Norden
nj 1964