Ersatzbeschaffung von Arbeitskleidung

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  • Moin Forum,

    ich hab mal wieder ne Frage an Euch, wobei ich nicht sicher bin, ob das hier auch die richtige Stelle dafür im Forum ist.

    Folgende Situation: In unserem Unternehmen wird u. a. auch Arbeitskleidung mit Firmenlogo an die Mitarbeiter ausgegeben (Einheitliches Auftreten ist Wunsch der GF) Nun stellt der Hersteller die Produktion ein, ohne ein Nachfolgemodell auf den Markt zu bringen. Der Einkauf beschafft also ein anderes qualitativ gleichwertiges Produkt als Ersatz - und stößt dabei auf Widerstand der Belegschaft, die sich schlichtweg weigert diese Sachen zu tragen, mit dem Argument, dass sich diese Arbeitskleidung nicht so gut trägt wie die alte.

    Wohlgemerkt: Es geht um einheitliche Arbeitskleidung - nicht um PSA.

    Können die Mitarbeiter in diesem Fall das Tragen der neu beschafften Kleidung verweigern? Ich persönlich denke nein, denn damit verstoßen sie gegen eine Anordnung der Geschäftsführung.

    Wie denkt ihr darüber und wie wird das Thema bei Euch angepackt?

    Danke vorab für Eure Antworten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo nj1964,

    habt Ihr einen Betriebsrat, vielleicht sogar eine Betriebsvereinbarung dazu?

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Hallo nj1964,
    habt Ihr vorher keine Trageversuche gemacht??
    dies steigert die Akzeptanz der MA um einiges. Sie wollen doch auch mitreden. Zudem wie Rene schon sagte den BR mitreden lassen.

    LG Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.


  • Wohlgemerkt: Es geht um einheitliche Arbeitskleidung - nicht um PSA.

    Können die Mitarbeiter in diesem Fall das Tragen der neu beschafften Kleidung verweigern? Ich persönlich denke nein, denn damit verstoßen sie gegen eine Anordnung der Geschäftsführung.

    Wie denkt ihr darüber und wie wird das Thema bei Euch angepackt?

    Ich denke, dass das ein Thema ist, bei dem vor allem der Betriebsrat gefragt ist.
    Immer unter der Voraussetzung, das es nicht um Sicherheit geht. Allerdings sollte auch genauer nachgehakt werden, woran sich die Beschäftigten stören. Handelt es sich um eine sensiblisierende Materialausrüstung, Gewebe mit erhöhter Reibung, zu schlechter Durchlüftung, etc, dann ist hier die Sifa sicherlich auch gefragt.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Auf jeden Fall hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87, Abs. 1, Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz!
    Einfach mal an den BR mit dieser Problematik herantreten und nachfragen wie der BR diese Sache sieht.

    LG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Danke ür Eure schnellen Antworten.

    @ Rene, Christian und Hardy: Der Betriebsrat ist schon informiert, steht dem Thema aber etwas unschlüssig gegenüber, sodass es auch (noch) keine Betriebsvereinbarung gibt.

    @ Fritz: Das mit den Trageversuchen von verschiedenen Anbietern ist leider nicht so einfach. Seit geraumer Zeit gibt es bei den einschlägigen Lieferanten arge Lieferengpässe (es wird gemunkelt, dass die Chinesen alles aufgekauft haben, was zur Herstellung der Kleidung nötig ist).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.