Moin Forum,
gibt es eigentlich irgendwelche allgemeine gesetzliche Vorgaben, wie oft in einem Jahr PSA auszugeben ist - oder kann sowas nur betriebsintern geregelt werden (z. B. über die GFB)?
Bisher habe ich nur spezielle Nutzungsfristen für einzelne Bereiche von PSA gefunden, und den Hinweis, dass PSA zu ersetzen ist, wenn sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt (Verschleiß).
Hab ich an den falschen Stellen gesucht? Wie ist das bei Euch geregelt?
Auf hoffentlich viele Antworten freut sich
nj 1964