Sicherheitsdatenblatt

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  • Hallo,

    ist die von manchen Firmen angewandte Verfahrensweise, das Sicherheitsdatenblatt nicht mitzuschicken, sondern nur online verfügbar zu machen, rechtlich ok?
    Wir überlegen ob wir dies nicht auch tun sollten. Nur reicht eine es wirklich aus, die SDB nur online zu stellen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße Christin

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  • Die Verordnung sagt im Artikel 31, Absatz 8

    "Das Sicherheitsdatenblatt wird auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt."

    Rein elektronisch reicht also. Aber wenn denn ein Kunde nachfragt und es gerne in Papierform hätte kann man es ihm ja immer noch zusenden. Wir legen die Sicherheitsdatenblätter in einer Datenbank ab und wollen die SDB daher sowieso in elektronischer Form. Bekommen wir sie als Papierversion müssen wir sie erst einscannen - macht also Arbeit.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Vielen Dank für deine Antwort Awen.

    Muss man einem Kunden die SDB nicht persönlich per Mail zustellen? Reicht es wirklich wenn man sie z.B. auf unserer Internetseite reinstellt. Aber mit Anmeldung und Passwortvergabe für den Kunden wird vermutlich nicht rechtskonform sein. Man kann ja nicht voraussetzen, dass jeder Kunde auf die Internetseite schaut. Was meint Ihr? Liege ich hier falsch?

    Vielen Dank.
    Viele Grüße Christin

  • Also bei den meisten Produktherstellern bei denen ich bisher SDB benötigte konnte ich diese als PDF downloaden ohne mich extra als Kunde anmelden zu müssen. Denn ich bin nicht immer der Kunde. Wenn hier ein Gewerk auftaucht mit einem Produkt und ich nach den SDB fragte , kucken die oft wie Autobus. Dann lass ich mir meist den Namen und Hersteller nennen und such mir das aus dem Internet selber raus. Nur einmal musste ich bisher eine Anfrage stellen über ein online Formular. Dann wurden mir die SDB aber anstandslos per Email zugeschickt.

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