Hallo,
wir stellen für eine andere Fa. Produkte in Lohnproduktion her. Diese Fa. sollte der Bezirksregierung die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten, Schulungsnachweise etc. senden. Der Fa. fiel plötzlich auf, sie hat gar keinen Gefahrgutbeauftragten. Sie dachten, wenn die Produkte bei uns hergestellt werden, brauchen sie keinen. Die Fa. ist zwar hier nur Auftraggeber des Absenders, aber es werden mehr als 50 Tonnen im Jahr transportiert.
Die Fa. möchte jetzt, dass ich dessen Gefahrgutbeauftragte werde. Mal abgesehen davon, ob mein Chef oder ich dem zustimmen.
Die Bezirksregierung hatte der Fa. mitgeteilt, dass sie keinen Gefahrgutbeauftragten für Ihren Standort brauchen, sondern nur für unseren. 2 Mitarbeiter der Fa. sollen geschult werden. Das sollte reichen. Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
Braucht die Fa. nicht auch einen Gefahrgutbeauftragten für ihren Standort?
Kann ich meinen Arbeitsbereich so genau eingrenzen, dass ich nur für die Schulung der 2 Mitarbeiter und den Bereich unserer Fa. verantwortlich bin, ohne Begehungen und Schulungen bei dieser Fa. durchzuführen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.