Gefahrgutbeauftragter

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  • Hallo,

    wir stellen für eine andere Fa. Produkte in Lohnproduktion her. Diese Fa. sollte der Bezirksregierung die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten, Schulungsnachweise etc. senden. Der Fa. fiel plötzlich auf, sie hat gar keinen Gefahrgutbeauftragten. Sie dachten, wenn die Produkte bei uns hergestellt werden, brauchen sie keinen. Die Fa. ist zwar hier nur Auftraggeber des Absenders, aber es werden mehr als 50 Tonnen im Jahr transportiert.
    Die Fa. möchte jetzt, dass ich dessen Gefahrgutbeauftragte werde. Mal abgesehen davon, ob mein Chef oder ich dem zustimmen.
    Die Bezirksregierung hatte der Fa. mitgeteilt, dass sie keinen Gefahrgutbeauftragten für Ihren Standort brauchen, sondern nur für unseren. 2 Mitarbeiter der Fa. sollen geschult werden. Das sollte reichen. Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
    Braucht die Fa. nicht auch einen Gefahrgutbeauftragten für ihren Standort?
    Kann ich meinen Arbeitsbereich so genau eingrenzen, dass ich nur für die Schulung der 2 Mitarbeiter und den Bereich unserer Fa. verantwortlich bin, ohne Begehungen und Schulungen bei dieser Fa. durchzuführen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  • Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.


    Hallo Christin,

    schau mal hier
    http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=3218 und bei deiner BG


    http://www.bg-chemie.de/webcom/show_ar…lkm-5097/i.html


    Gefahrgutbeauftragte
    Nach § 3 Abs.1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist ein Gefahrgutbeauftragter von einem Unternehmer, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, schriftlich zu bestellen.

    Der Gefahrgutbeauftragte muss sachkundig, d.h. im Besitz eines Schulungsnachweises sein. Die BG RCI bietet entsprechende Seminare zur Vermittlung der Sachkunde im Bereich Gefahrguttransport an.

    Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist zurzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 veröffentlicht.

    http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…03/adr-2011.pdf


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die Bezirksregierung hatte der Fa. mitgeteilt, dass sie keinen Gefahrgutbeauftragten für Ihren Standort brauchen, sondern nur für unseren. 2 Mitarbeiter der Fa. sollen geschult werden. Das sollte reichen. Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
    Braucht die Fa. nicht auch einen Gefahrgutbeauftragten für ihren Standort?

    Erst einmal muss unterschieden werden zwischen "Gefahrgutbeauftragtem" und den "Beauftragten Personen", die die Erfüllungsgehilfen des GGB sind.
    Auf welche Qualifikation sollen die genannten 2 Mitarbeiter geschult werden?
    Entweder weiß die BezReg nicht, was sie fordert (kann ich mir nicht vorstellen) oder Du hast den Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben (bei einem Thema, das einem fremd ist, kann das passieren, ist keine Schande).

    Die Firmen benötigen für die Standorte "beauftragte Personen" und ggf. "sonstige verantwortliche Personen", aber für alle einen oder mehrere GGB; dies ergibt sich u.a. daraus, dass der GGB auch ein Externer sein kann.

    Zitat

    Kann ich meinen Arbeitsbereich so genau eingrenzen, dass ich nur für die Schulung der 2 Mitarbeiter und den Bereich unserer Fa. verantwortlich bin, ohne Begehungen und Schulungen bei dieser Fa. durchzuführen?

    Ich verstehe die Frage nicht.
    Wenn Du GGB wirst, musst Du alle beauftragten Personen schulen, Begehungen machen bzw. durch Stichproben die Wirksamkeit der Gefahrgutanforderungen prüfen und dokumentieren.

    Das Gefahrgutrecht ist nun wirklich nicht meine Paradedisziplin ... deswegen rate ich dazu, mit der BG die Anforderungen und die Organisation zu besprechen.
    Wahlweise auch mit einem externen Dienstleister - vielleicht hilft aber auch ein nettes Forummitglied - damit Ihr überhaupt wisst, was Ihr machen müsst.

    Für mich ist das Gefahrgutrecht ein Buch mit sieben Siegeln und ich greife hier auf die Experten des Unternehmensverbundes zurück, dem ich angehöre.
    Ich empfehle, die Bestellung eines externen GGB ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Das mag günstiger sein, als Mitarbeiter zu einem mehrtägigen Kurs mit Prüfung zu schicken ... und die zweijährlichen Änderungen der ADR sind auch nicht ohne ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)