Flucht- und Rettungswegepläne: trockene Steigleitung?

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  • Hallo

    kann mir jemand sagen, ob in Flucht- und Rettungswegeplänen trockene Steigleitungen aufgenommen werde müssen??
    Wenn ja: wo steht das?
    Analog: BMA, Rauchabzugsschalter.....

    Wenn nein: macht es dennoch Sinn?

    Gruß A

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  • Hallo,

    ja, Reden wir von Steigleitung trocken oder Steigleitung trocken/nass?
    Wenn Steigleitung trocken, dann nicht. Würde kein Sinn machen, da Steigleitung trocken,
    sich an die Feuerwehr richtet, dementsprechend gehört es in den Feuerwehrplan.
    Die BMA wird nicht in den F+R Plan eingezeichnet, Druckknopfmelder natürlich schon,
    ebenso auch der Rauchabzug.

    Je nachdem nach was Sie den F+R Plan erstellen (DIN 4844-3 oder DIN ISO 23601), beachten
    Sie die entsprechenden Hinweise vom zuständigen NA dazu.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich sehe keine Notwendigkeit, eine Einrichtung der abwehrenden Brandbekämpfung, die ausschließlich durch die Feuerwehr genutzt wird, in einen Flucht- und Rettungswegeplan einzuzeichnen. Diese Dinge gehören in Feuerwehrpläne / Geschosspläne.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...