Schleifbock / Doppelschleifer abbremsen - wo steht es geschrieben?

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  • Moin

    es steht die Aussage einer ext. FASI im Raum, Doppelschleifer / Schleifbock darf gewerblich nur noch mit Bremse betrieben werden. Die Hersteller wuerden sich freuen....

    Auf die Frage, wo das steht, keine Antwort. Klar, in der GeBe kann man es festlegen. Aber da kann man ebenso festlegen, dass Facharbeiter wissen, dass ein Schleifbock nachlaeuft.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Sorry, also ich denke das ist Quatsch! Ich hab letztens eine Gefährdungsanalyse für eine Schlosserei gemacht und, da es meine Praktikumsaufgabe ist, sehr lange und intensiv damit beschäftigt. Ich habe nirgends eine Vorschrift gesehen, die das fordert. Und dass ein Facharbeiter weiß, das eine Schleifblock nachläuft.... ist ja wohl klar. Das wirdwenn man es ganz i-Tüpfelchenmäßig machen will zusätzlich zu den Sicherheitseinrichtungen, die der Facharbeiter sowieso nutzt, in der GB festgelegt, und damit ist die Sache, meiner Meinung nach erledigt.

    Das soll er dir erstmal zeigen, wo es steht. Andernfalls würde ich da gar nichts machen...
    Zur Not kannst du ja mal bei der BG anfragen.

    Ach eins noch; ich gehe mal davon aus, das das ein den Richtlinien entsprechender, CE-gekennzeichnter, mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen versehener Schleifblock ist, und nicht einer von AnnodazumalundvormnachmKrieg. Ich weiß nicht genau, wie es sich da mit dem Bestandsschutz verhält. (Vielleicht wärst du ja da schon im Denkmalschutz :D (HEY, DAS WAR EIN WITZ, nicht ernst nehmen!))


    Gruß
    Michael

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo Harmi,

    die BGI 543 ist eine schöne Zusammenstellung der Anforderungen an Schleifmaschinen. Dort wird nur für Handmaschinen ein Bremse empfohlen. Aber es wird in der BGI auch erwähnt, dass dies im Regelwerk nicht gefordert wird. Wenn es Schleifböcke mit Nachlaufbremsen gibt, ist es bestimmt sinnvoll dies bei einer Neubeschaffung zu berücksichtigen aber nachrüsten ist nicht erforderlich.

    viele Grüße

    kuddel

  • Moin harmi,

    Deinen Ärger kann ich nachvollziehen. Da kommt wieder so einer, der eine Nebelkerze wirft, und Du darfst dann Licht ins Dunkel bringen. (Man hat ja auch nix Anderes zu tun)

    Das einzig Positive bei solchen Aktionen: Danach weiss man über das Thema Bescheid. :thumbup:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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