Arbeitstättenverordnung

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  • Hallo rotweismax,

    schau mal in die Betriebssicherheitsverordnung, §3, Absatz 3.
    Da findest du die Lösung zu den Prüffristen.

    Und dann ist als nächster Schritt die TRBS1203 zu beachten.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo zusammen,

    ich grübel schwer darüber nach, wie die Beiträge gemeint sind... ?(

    @ rotweißmax: Die Arbeitsstättenverordnung ist zu jedem Zeitpunkt zu erfüllen, eine regelmäßige Prüfung ist daher nicht verankert.

    @ Nico: Bei Problemen mit der Arbeitsstättenverordnung kann die Betriebssicherheitsverordnung nicht die Lösung bieten! Die Verordnungen hängen beide auf der gleichen Ebene an dem Arbeitsschutzgesetz.

    Nur weiß ich jedoch jetzt nicht, ob ich damit helfen konnte... ;)

    Beste Grüße,
    CHeil