Hallo,
jetzt noch von mir ein Beítrag:
Vieles ist hier beschrieben aber leider nicht immer richtig gestellt! z.B sind keine Rohrtrenner für die Absicherung von Feuerlöschleitungen mehr zuständig. Die DIN 1988 Teil 6 ist durch den Teil 600 ersetzt. Wichtige bevor wir über was sprechen ist notwendig zu wissen wie das Brandschutzkonzept aussieht und was für Hydranten istalliert sind (Typ S oder F). Das Verkeimen ist wenn keine Trennung zum Trinkwassersystem war/ist, dem Gesundheitsamt zu melden. Es muss ein Sanierungsplan aufgrund der Verkeimung gemacht werden - siehe hierzu DVGW Arbeitsblatt W 551. Wir sprechen von der gesetzlichen Grundlage und nicht von einer freiwillige Leistung die an dem System gemacht werden! Hier gilt die Trinkwasserverordnung!!! In einer Firma ist der verantwortlich somit für seine Mitarbeiter zuständig und gibt somit auch noch Wasser an dritte ab. Deswegen von mir der Tip - binde einen geeigneten Installateur, das Baurechtsamt, die Feuerwehr mit ein und klärt den Sachverhalt. Alles was hier beschrieben ist beruht auf einer Annahme wie euer System aussieht....
Viele Grüße