Ausbilder für Staplerfahrer

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  • Hallo liebe Kollegen,

    Mein Chef möchte das ich den Ausbilderschein für Staplerfahrer bei der VBG (GSTAA) mache. Bei der Beschreibung des Lehrgangs steht aber das man für den internen gebrauch Staplerfahrer Ausbilden darf. Da wir als Dienstleister aber auch Zeitarbeiter verleihen und sich darunter auch Staplerfahrer befinden, bin ich mir nicht sicher ob ich diese auch Ausbilden darf da die MA sich ja in Fremdbetrieben mit dem Stapler bewegen.

    Das lustige daran ist eigendlich das die BG mir da keine auskunft geben konnte weder die BG Bau noch die VBG. ?(

    Hat jemand von euch vielleicht schon den Ausbilderschein oder erfahrung in dem Gebiet?

    Ich bedanke schon mal.

    Gruß Alex

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  • Ich sehe da keine Probleme. Der Entleiher muss sich von der Qualifikation des potentiellen Fahrers überzeugen, in auf die örtlichen Stapler und Gegebenheiten ein-/unterweisen und einen entsprechenden Fahrauftrag geben.
    Nur weil ein Staplerfahrer (kein Leiharbeiter) irgendwann in seinem Berufsleben die Firma wechselt, macht er die Ausbildung nicht noch einmal neu.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hi,

    wichtig ist, das dein Betrieb keinem eine Rechnung schreibt, das du ihn zum Staplerfahrer ausgebildet hast.

    Sobald dein Arbeitgeber jemanden die Ausbildung in Rechnung stellt, fällt die meist im Mitgliedsbeitrag imbegriffen Ausbildung in den kostenpflichtigen Bereich rein.

    Denn wenn ein Fahrlehrer bei seiner BG ein Seminar besucht und damit Geld verdient, darf die BG das nicht als Mitgliedsleistung anbieten, steht irgendwo im SGB VII drin.

    Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

    Grüße aus München
    Lucy

  • SiFa_Lucy
    Wer kontrolliert das denn?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • A_B: es kommt immer wieder zu solchen Entdeckungen, auch von den technischen Aufsichtspersonen, denn die Stellen die Frage, wie bilden sie ihre Fahrer aus.
    Und die wissen auch, welches Unternehmen zu einem Kurs der BG war.
    Es muss nur zu einem Versprecher bei der Revision der BG kommen und dann wird das ganze überprüft.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Da bräuchte die z.B. die VBG nur bei ihren Dienstleistern anfangen. Diese bilden kaum ihre eigenen Mitarbeiter zu Staplerfahrer aus, sondern eher die Mitarbeiter der Unternehmen, die sie betreuen.....

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo nova3000,

    ja, ich.

    Vor einiger Zeit habe ich den Lehrgang in Celle überstanden. Das Coaching war einfach super. Der Lehrgang vermittelt Praxis und Theorie und schliesst mit entsprechenden Prüfungen, theoretisch als Frage und Antwort und praktisch, mit der Abnahme einer Prüfung ab. Hierbei ist es nicht wichtig selber der Superfahrer zu sein (alle hätten als Fahrer hier NIE einen Schein bekommen), sondern eine Prüfung mit einem Prüfling abzunehmen. Also anleiten, erklären und beurteilen. Darüber wird man selber benotet.
    Alles vorbei? Es gibt eine Bescheinigung über die Teilnahme des Lehrganges und eine Urkunde mit der bestätigten Fachkunde. Damit darfst Du ausbilden.
    Warum dies nur im innerbetrieblichen Rahmen sein soll, kann ich nicht sagen. Mein Prüfungsprüfling ist bei meiner Prüfungsabnahme total durchgerauscht. Der konnte einfach nicht fahren, brauchte er ja auch nicht. Er bildet jetzt u.a. Fahrer als selbst. Sicherheits-Ing. aus.

    Bildest Du dann Prüflinge in der Fa. aus, ist das kein Thema.

    Wo sind die Leiharbeiter angestellt? Bei Euch, also auch kein Thema.

    Du bildest fremd aus? Die Erlaubnis des Arbeitgebers für eine Aktion in Deiner Freizeit hast Du? Geld bekommst Du nicht? Denke an Einkünfte.

    Auf meiner Urkunde steht NICHTS von wegen nur im Bereich der Firma XY oder nur bei der BG 123. Die Urkunde ist auf meine Person ausgestellt.

    Alles klar?

    Grüße

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi Waldmann,

    welchem Schmarn bist du da aufgesessen????

    Schau bitte mal in die BGG925 rein, unter 5. Qualifikation der Ausbilder.

    Da steht u.a. erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen und zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen.
    (auch hier zu finden: http://kompendium.bg-verkehr.de/index.jsp )

    Zwar kann jeder den Ausbilderschein machen, nur nicht ausbilden, weil die Voraussetzungen fehlen.

    Das gleiche ist auch, ein 15jähriger kann einen Staplerschein machen, nur betieblich fahren darf er einen Stapler nur, wenn er die Ausbildung zum Lagerfachwirt macht.
    Ansonsten ist das eine gefährliche Maschine, die nicht Ausbildungsinhalt ist, und damit darf der Stapler nicht verwendet werden.

    So sieht es in Deutschland halt aus.

    Und auf die Urkunde schreibt das die BG auch nicht drauf, das es nur für den eigenen Betrieb ist, sondern das steht in den Vertragsbedingungen drin, die dein Unternehmen mit der BG eigegangen ist, weil die BG auch die Kosten übernommen hat.

    Grüße aus München
    Lucy

  • ......Schau bitte mal in die BGG925 rein, unter 5. Qualifikation der Ausbilder.

    Da steht u.a. erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen und zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen.
    (auch hier zu finden: http://kompendium.bg-verkehr.de/index.jsp )

    Zwar kann jeder den Ausbilderschein machen, nur nicht ausbilden, weil die Voraussetzungen fehlen.....


    Die zwei Jahre weißt Du nach, in dem Du Deinen Staplerschein solange besitzt. Das ein/e Schwarzfahrer/in besser mit einem Stapler umgehen kann, weil er/sie da tagtäglich 8h mit durch die Gegend fährt, steht ausser Frage.

    Zitat

    Und auf die Urkunde schreibt das die BG auch nicht drauf, das es nur für den eigenen Betrieb ist, sondern das steht in den Vertragsbedingungen drin, die dein Unternehmen mit der BG eigegangen ist, weil die BG auch die Kosten übernommen hat.....


    Das heißt, wenn ich den Arbeitgeber wechsel und der neue hat eine andere BG-Zugehörigkeit, müssten sämtliche Ausbildungen auch die SiFa-Ausbildung ihrer Gültigkeit verlieren.... ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • @ SiFa_Lucy,
    klar, mit dem Alter hast Du recht, dass habe ich natürlich nicht geschrieben. Das war ja auch nicht die Frage.

    Ebenfalls brauchst Du ja noch einige Voraussetzungen. Eine Ausbildung ohne Stapler geht halt auch nicht. Papier und ein wenig Multimedia und mind. 2 Tage gehören auch dazu.

    Also, bitte langsam wieder runterkommen.

    In unseren Vertragsbedingungen steht ebenfalls nichts von "Ausbildung nur intern" oder "im Werk" oder "sonstwo". Die nachgewiesene Fachkunde (=Urkunde der BG, Dekra, TÜV oder wie auch immer die Schulen der Ausbilder heissen mögen) benötigst Du hierzu und diese ist, hier kann ich nur von meiner Person sprechen, NICHT an mein Unternehmen gebunden.

    @ A_B,
    da stimme ich Dir zu.

    Viele Grüße

    Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi,

    Zitat

    Das heißt, wenn ich den Arbeitgeber wechsel und der neue hat eine andere BG-Zugehörigkeit, müssten sämtliche Ausbildungen auch die SiFa-Ausbildung ihrer Gültigkeit verlieren....

    Die BGen untereinander haben einen Austausch, was die Finanzierung angeht, du kannst auch im Notfall mitten in der Ausbildung zur SiFa den Betrieb wechseln, die andere BG wird die Ausbildung fortführen. Dies gleicht sich mit der Zeit aus.
    Und den BG spezifischen Teil musst nachholen... denn da wird es immer unterschiede geben.

    Es gibt aber auch Fahrschulen, die bieten den Staplerschein an. Für diese Fahrlehrer wird die BG die Seminarkosten nicht übernehmen, weil die damit anschließend Gewinn erzielen.

    Bei dem Ausbilder stellt sich halt immer die Frage, nimmst du jemand der Erfahrung hat, oder nicht.
    Ein Lehrer der die Inhalte anderen Leuten beibringt, aber selbst nicht weiss wie das geht ist unglaubwürdig.

    Es geht am Ende ja darum, das du als Ausbilder jemanden bestättigst, das er in der Lage ist, mit dem Stapler umzugehen und die rechtlichen Bezüge kennt.
    Du bist in der Verantwortung, denn der Unternehmer verlässt sich da auf dich und er kann sich was die Fachkunde angeht, immer daruf berufen, das er keine Ahnung hat und es dir übertagen hat.

    Und ein Ausbildungsnachweiss ist immer an eine Person gebunden.

    Ich bin schon lange ganz unten angekommen, wenn ich mal wieder sehe, wie tief einige Leute hier schon gesunken sind.
    Alle schreien immer nach Vorschriften und wenn noch welche da sind, will sich keiner dran Erinnern oder gar dran halten.

    In dem SInne
    Grüße aus München
    Lucy

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  • @ Lucy,
    in Bezug auf die Qualität einer Ausbildung gebe ich Dir voll und ganz recht.
    Ich kann nur etwas gut machen, was ich selber auch gut verstehe.
    Der Ausbilder steht hier in der Pflicht. Im Falle eines Falles steht sein Name unter einem Schein und ER wird entsprechend gefragt. Was glaubst Du denn wohl was passiert, wenn der Unfallfahrer sagt, dass die Ausbildung in zwei Stunden abgeschlossen war und die Prüfung, ja die wurde gemeinsam beim Kaffeetrinken durchgeführt.
    Das ist doch der Punkt.
    Ich mache die Ausbildung mit vielen Nachweisen für mich: Teilnehmerliste mit allen möglichen Daten und Zeiträumen, Lehrinhalten, Prüfung theor. und praktisch mit jeweils einem Bogen, der abgehaftet wird, und vorab noch eine G-Untersuchung, damit ich auch weiss ob jemand schauen und hören kann und meiner Sprache mächtig ist. Ein Riesenaufwand. Warum? Mein eigenes Fell soll sauber bleiben, auch wenn es hier ein wenig seicht klingt. Ich verschenke und ich verkaufe keinen Schein. Jeder der so etwas macht, braucht dafür auch Zeit. Das geht nicht an einem Vormittag und jeder der so etwas macht oder anbietet handelt grob fahrlässig.

    Mein Bewußtsein muß mir doch sagen, dass das was ich mache auch so ok ist. Jede Zeile in einer Verordnung oder einem Gesetzestext wird doch entsprechend umgelegt. Das muß gelebt werden.

    Eine Ausbildung bei einer Fahrschule ist Sache des Schülers oder des Unternehmers. Wer braucht den Schein? Warum soll er gemacht werden?
    Klar übernimmt hier keine BG diese Kosten. Warum auch. Viele bilden selber aus. Besser und länger als eine Fahrschule, die irgendwo auch Gewinn machen muß. Schaue ich mir Schulen in meinem Umfeld an, kann ich den Schein für 80 bis 200 Euro machen. Über die Qualität kann ich nichts sagen.

    Ausbildungen, die Du irgendwann gemacht hast, sind an deine Person gebunden. Egal ob du im Bereich der BG 123 oder bei der BG 456 arbeitest oder gar arbeitslos bist oder vielleicht selbstständig bist.

    Viele Grüße

    Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ....Ausbildungen, die Du irgendwann gemacht hast, sind an deine Person gebunden. ...


    Und warum soll ich mit den Ausbildungen, die mir irgendwann mal ein (Ex-)Arbeitgeber ermöglicht hat, kein Geld verdienen? Egal, ob als selbstständiger oder als Angestellter/Arbeiter in einer Firma, der nur aufgrund seiner Qualifikation (hier meinetwegen Ausbilder für Staplerfahrer).
    Lucy
    Wie sieht es denn mit den Hersteller von solchen Fahrzeugen (egal ob Toyota, Kinde, Still, Jungheinrich etc.), die bei einem Verkauf eines solchen Gerätes an Firmen noch die Ausbildung zum Staplerfahrer mit übernehmen?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)