Erfahrung mit SIL Bewertung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen zusammen,

    hätte da mal ne Frage, hat irgend jemand von euch Erfahrung mit SIL- Bewertungen für Anlagenteile?
    Noch nie was von gehört ?
    Tja hatte ich auch nicht, bis ein Kunde von uns ein Angebot für eine SIL- Bewertung wollte.
    Dabei geht es um Anlagensicherheit und Ausfallwahrscheinlichkeit von elektronischen Sicherheitseinrichtungen.
    Nun wollte ich mal fragen ob sich schon mal jemand damit beschäftigt hat und mal ein Paar Tipps rüberschieben kann.

    Vielen Dank und Gruß aus Gladbeck vom Tommy

  • ANZEIGE
  • Hallo TommyB,

    SIL kannst du eígentlich adacta legen. Die Berechnung nach SIL wurde vom Normungsausschuss bis Ende diesen oder nächsten Jahres verlängert. Für SIL gibt es jetzt den PerformanceLevel, begründet in der DIN EN ISO 13849-1 "Sicherheit von Maschinen- Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen".

    Mit der Berechnung des PL wird kategorisiert, welche Anforderungen an sicherheitsbezogenen Teile (Lichtschranken, Trittschaltmatten,...)gestellt wird. Z.B. redundante Ausführung.

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Servus,

    Ich lass mich gern überzeugen, aber von "SIL wird durch PL abgelöst" ist mir rein gar nichts zu Ohren gekommen. Soeit ich damit zu tun habe, stellt man mit SIL die Ausfallwahrscheinlichkeit einer elektronischen Schaltung dar (ziemlich unabhängig davon wofür die genau da ist), bei PL geht's spezifisch um sicherheitsrelevante Schaltungen an Maschinen. Was "verlängert" wurde ist die Konformitätsvermutung nach EN 954-1 - bis Ende Jahr.

    Ich würde mal "SIL", bzw "service integrity level" und "Sicherheitssystem" googeln, das gibt einen ersten Überblick.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo Chrimu,

    Zitat IFA:

    Hintergrund: DIN EN ISO 13849-1

    Die normativen Anforderungen an sicherheitsbezogene Maschinensteuerungen sind in der zuständigen Sicherheitsnorm DIN EN ISO 13849 (vorher DIN EN 954) sehr detailliert festgeschrieben.

    Hierzu der Link zum nachlesen: http://www.dguv.de/ifa/de/pra/en13849/index.jsp#

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • ANZEIGE
  • Servus,

    Das ist richtig, und zwar als vereinfachte Methode. Für komplexe Steuerungen, und zur Absicherung katastrophaler Ausfälle (SIL 4 gibe es als PL nämlich nicht) verweist die ISO 13849-1 denn aber auch explizit in §4.5.1, Fussnote 2 auf "IEC 61508, IEC 62061 or IEC 61496".

    Worum's mir geht ist dass "SIL ist tot, es lebe PL" IMHO so generell nicht stimmt, dass der TS es möglicherweise mit einer Maschine zu tun hat die ehemals nach SIL bewertet wurde, und daher so auch wiederbewertet gehört, die möglicherweise etwas steuert, das SIL (z.B. 4) erfordert... Das könnte der Auftraggeber immerhin wissen (dem gehört das Ding ja, und von alleine redet keiner von SIL), und dann kommt es nich soo gut wenn man ihm sagt "SIL ist abgeschafft".

    Wer sich den besagten Absatz 4.5.1 tatsächlich "antut" wird dort im Übrigen eine Entsprechungstabelle SIL/PL finden.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • So Männers.................nun zurück zum Thema :D ,
    mein Problem ist folgendes, ein Kunde, welcher einen Kettenförderer gegen einen Luftbandförderer in einem Biomassekraftwerk auswechseln soll soll nun für diesen Luftbandförderer eine SIL Bewertung liefern.
    Angeblich wurde der Kraftwerksbetreiber erst von einem Elektriker auf die angebliche Notwendigkeit einer solchen Bewertung aufmerksam gemacht.
    Für micht stellt sich jetzt auch erst mal die Frage ob dieses Biomassekraftwerk (es werden Holzschnitzel verbrannt) überhaupt unter die 12. BImschV / Störfallverordnung fällt und dadurch eine Einstufung nach SIL erfordert.?
    Wenn sich herausstellt das es so ist, wäre die nächste Frage, darf man einen solchen Anlagenteil separat beurteilen oder ist die Anlage ganzheitlich zu beurteilen?
    Ich meine was passiert wenn der Nachschub an Holzschnitzeln unterbrochen wird?..............................die Anlage läuft nicht mehr und der Ofen geht aus. Kein Ofen, keine Gefährdung 8o

    Noch mal zurück zur ursprünglichen Frage.............jemand Erfahrung mit SIL Einstufungen und kann mir Tipps geben?

    Danke und nen schönen Gruß

  • Für micht stellt sich jetzt auch erst mal die Frage ob dieses Biomassekraftwerk (es werden Holzschnitzel verbrannt) überhaupt unter die 12. BImschV / Störfallverordnung fällt und dadurch eine Einstufung nach SIL erfordert.?

    Wenn die Biomasseanlage einem Betriebsbereich im Sinne von § 5 BImSchG entspricht, unterliegt sie der Störfallverordnung; in diesem Fall waren die nach 12. BImSchV erforderlichen Angaben dem Genehmigungsantrag beizufügen.
    Also wenn Dir der Betreiber nichts sagen kann, dann schau mal in die Antragsunterlagen.
    Hat er die nicht ohne Aufwand vorliegen, dann hilft ein Blick in den Genehmigungsbescheid ... und wer der nicht greifbar sein sollte, macht sich der Betreiber strafbar :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Servus,

    Ob das Biomassekraftwerk unter BImSchG fällt, kann ich nicht beurteilen. Ein klein bisschen verwundern würd's mich schon.

    Mein "Verdacht" geht eher dahin, dass die gesamte Anlage - möglicherweise freiwillig - auf ein bestimmtes SIL-Level ausgelegt wurde, um die maximalen Ausfallraten zu spezifizieren (und dem Ersteller gepflegt an den Karren zu fahren wenn's mehr wird). SIL muss also gar nicht zwingend mit Arbeitsschutz und Seveso-II zu tun haben...

    Da wird dann nach bestimmten Kriterien (Stichwort Risiko) das SIL der Gesamtanlage ermittelt, und nach gewissen Kriterien auf die dafür erforderlichen SIL Level der einzelnen Komponenten heruntergebrochen. Separate Anlagenteile darf man dem entsprechend nicht nur, man muss sie sogar einzeln bewerten (bis hinunter zu Einzelkomponenten), um so wieder das Gesamt-SIL zu bekommen und mit dem Soll-SIL zu vergleichen.

    Aber, schon richtig, erstmal erkunden woher die Forderung überhaupt stammt, und ob die Anlage bisher überhaupt so ausgelegt wurde, oder ob das alles einfach nur "eine gute Idee" eines Einzelnen ist. SIL zertifizierte Bauteile haben üblicherweise andere Preise als die nicht-zertifizierten, die nebenan vom Band laufen...

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    3 Mal editiert, zuletzt von chrimu (1. Juli 2011 um 16:53) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler behalte ICH!

  • ANZEIGE