Mitführungspflicht von Untersuchungsergebnissen

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  • Moin zusammen,

    ich hab da wieder mal ne Frage an Euch Experten.

    Kann ein Unternehmen von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie die ärztliche Bescheinigung ihrer letzten arbeitsmedizinischen Untersuchung ständig mit sich führen?

    Wenn ein Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat, kann nicht mehr jeder jeden genau kennen. Es könnte ja einmal erforderlich sein schnell vor Ort festzustellen, ob z. B. ein Baggerfahrer eine Brille bei seiner Arbeit tragen muss.

    Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung? Ich bin für jeden Tip dankbar.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Ich würde eher die Mitarbeiter mit Ausweisen (wie bei den Unternehmen in der Erdölbranche üblich) austatten.

    die sehen so aus und können bei dieser Druckerei bezogen werden.

    http://www.stroeher-druck.de/htm/sicherheitspass.htm

    Sie enthalten neben den persönlichen Informationen, Info über Arbeitgeber,auch Arbeitsmedezinische Vorsorgeuntersuchungen, Nachweise über Unterweisungen und Lehrgänge mit Bescheinigungen.

    Der Arbeitgeber und die Arbeitsmedeziner machen die notwendigen Eintragungen und die Mitarbeiter haben die bei der Arbeit immer mit und müssen nicht irgendwelche Dokumente herumschleppen die eventuel mehr Daten enthalten als man über sich preisgeben möchte.

  • Danke für den Tip Andrasta,

    aber leider muss man dafür auch eine dem Arbeitsschutz gegenüber aufgeschlossene Geschäftsführung haben (um das mal diplomatisch auszudrücken).

    Ein kleiner Teil unserer Firma ist SCC-zertifiziert, daher sind die Sicherheitspässe bekannt und für diese Kollegen auch ausgestellt. Aber nachdem bereits hier der Aufwand als groß empfunden wird, kann man sich denken, wie mein Vorschlag "Sicherheitspässe für Alle" bei der GF ankommen würde.

    Deswegen kam ja überhaupt die Diskussion um die betriebsärztlichen Bescheinigungen auf. Diese enthalten übrigens keine detaillierten Befunde, sondern geben nur allgemein Auskunft über gesundheitliche Bedenken des BA und ggf. Auflagen wie Tragen von Brille, Gehörschutz etc. bei der Arbeit.

    Es sieht offenbar so aus, dass man nur über eine Betriebsvereinbarung so etwas festlegen könnte. Ob der Betriebsrat dabei mitspielt - keine Ahnung.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo nj 1964

    ich denke, deine anfrage ist vergleichbar mit diesem problem, dass hier schon diskutiert worden ist:

    [Frage] Einwilligungen für Vorsorgeuntersuchung

    Es ist alles eine frage, was und wie in betrieblichen bestimmungen (arbeitsverträge, anweisungen, vereinbarungen, ...) jeweils dazu geregelt ist.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Peter, aber leider nicht ganz.

    Die Frage von Frank_sibe zielt auf Datenaustauch zwischen externem BA und der BG.

    Bei uns geht es um das Mitführen der ärztlichen Bescheinigungen der MA auf einer Baustelle des Unternehmens.

    Vor Allem im Gleisbau werden unsere Mitarbeiter sehr flexibel und teilweise auch sehr kurzfristig eingesetzt. Ein Bauleiter, der seine Mannschaft für die Nachtschicht bekommt, kann sich manchmal nicht über die Personalabteilung im Voraus informieren, weil er nicht weiss, wer kommt.

    Und wenn er dann nachts um 1:00 Uhr den Eindruck bekommt, dass z. B. ein Baggerfahrer mit seinem Gerät etwas seltsam umgeht (weil der inzwischen eine Brille tragen müsste), kann er in der Personalabteilung niemanden erreichen, sondern nur den Mann vor Ort befragen.

    Es scheint, dass es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, wenn derartiges nicht durch ein AM-System wie SCC gefordert wird. - Ich habe jedenfalls nichts in der Richtung gefunden.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hi nj1964,

    wie du schon festgestellt hast, eine Mitführungspflicht für die ärztliche Bescheinigung ist nirgends vorgeschrieben

    Der Vorgesetzte darf allerdings nur Mitarbeiter einsetzen die geeignet sind. Dein Bauleiter kann das ja anscheinend nicht, wenn er in der Nachtschicht niemanden erreicht der die Eignung des Mitarbeiter bestätigt.

    Nun, ihr müsst irgendein Verfahren installieren, das ihm genau das ermöglicht. Wenn es möglich ist, die Mitarbeiter zur Mitführung des Sicherheitspasses zu verpflichten, warum sollte es nicht möglich sein, dasselbe mit der ärztlichen Bescheinigung zu tun?

    Ich fände es dann allerdings einfacher für alle den Sicherheitspass einzuführen. Denn u.U. muss ein Mitarbeiter ja mehrere Bescheinigungen mitführen, für Lärm, Fahr- und Steuertätigkeit, Atemschutz,

    Alternativ könntet ihr doch auch festlegen das ihm niemand geschickt wird, der nicht über die erforderlichen Untersuchung verfügt. Derjenige, der die Mitarbeiter zur Baustelle schickt, sollte doch einen Überblick über die Eignung haben und wenn ein Mitarbeiter eine Brille benötigt prüfen ob der eine hat.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,

    ich würde ja auch am liebsten jeden Mitarbeiter mit einem Sicherheitspass versehen. Aber wie ich schon dezent angedeutet habe, komme ich dabei bei meiner GF nicht durch. :22: :3:

    Deshalb kam uns ja die Suche nach Vorschriften in den Sinn, die es ja auch nicht gibt. (Nochmal :22: )

    Im Moment fällt mir da nur noch eine Betriebsvereinbarung ein, die das regeln könnte. Aber ob das klappt? Naja, die nächste ASA-Sitzung steht an. Da wird das Thema. Mal sehen was passiert.

    Ansonsten wird schon darauf geachtet, dass nur MA mit gültigen Untersuchungen losgeschickt werden - nur derjenige, der sie losschickt und auch weiss, dass sie z. B. eine Brille tragen müssen, ist nachts nicht vor Ort um das zu prüfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo nj1964,

    es zieht sich wie ein roter faden durch alle fragen im zusammenhang mit betriebsärztlichen untersuchungen:

    die vorgesetzten müssen entscheidungen über die einsatzfähigkeit ihrer mitarbeiter treffen, bekommen aber keine ausreichenden informationen vom betriebsarzt in die hand, um diese entscheidungen treffen zu können - datenschutz, ärztliche schweigepflicht, fehlende gesetzliche regelungen für den mitarbeiter ...usw. stehen dem oft entgegen (siehe dazu auch hier: Auskunfts- oder Schweigepflicht ??) Hier helfen eben wirklich nur betriebliche regelungen, wobei deren arbeitsrechtliche wirkung auch schon oft in einzelnen richterlichen entscheidungen in frage gestellt wurde.

    Leider ist es hierbei mit sehr viel arbeit verbunden, für diese betrieblichen regelungen geschäftsführung, betriebsarzt, betriebsrat, personalabteilung, sicherheitsfachkraft usw. an einen tisch zu bekommen und eine lösung zu finden, die im eigenen interesse von den mitarbeitern auch mit getragen werden. Der ASA ist auf jeden fall erst mal eine gute startposition, allen beteiligten das problem nahe zu bringen und eigene lösungsvorschläge von ihnen abzufordern. Vielleicht findet man da dann auch schnell einen kompromiss, den alle mittragen wollen. Ansonsten kann man eigentlich nur versuchen, durch ständiges dranbleiben, die jeweiligen "bedenkenträger" von der notwendigkeit zu überzeugen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Überzeugungsarbeit, das ist das was wir können sollten, als Fasis.

    Hier würde ich der GF mal einen Bericht anfertigen mit einem "was wäre wenn" Szenario.

    Mitarbeiter verletzt jemanden andern schwer weil er bei der Geräte Bedienung Nachts nicht in der Lage war den Kollegen zu sehen, ohne seine Brille. Der Arzt hatte ihm zwar gesagt dass er eine Brille tragen muss, aber, er ist der Meinung er sieht noch genug, und er kann sich an das Blöde Ding nicht gewöhnen. Es mag sein, dass er Tagsüber sogar noch genug sieht, aber Nachts wird fehlsichtigkeit erst recht zum Problem.
    Der Aufsichthabende in der Nacht hat keine Ahnung dass der Kollege ne Brille braucht.

    Wer wird wohl zur Verantwortung gezogen wenn die Fasi ganz klar die Situation angesprochen hat, eine entsprechnede GFB erfaßt hat und als Maßnahme das führen eines Sicherheitspasses vorgeschlagen hat, dies aber von der GF abgelehnt wurde. (Am besten darauf bestehen dass dies schriftlich gemacht wird)

    Wetten dass die schnell umdenken?

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