Brandschutz Hochregale

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  • Hallo,

    eine Frage zum Brandschutz:
    Wir haben ein Lager mit 3 stöckigem Regal.
    Bis jetzt gibt es noch keine Fachböden, sie sind von der BG auch nicht gefordert.
    Trozdem schieben die Lageristen gerne schon mal die Gitterboxen so weit durch, dass sie dann nicht mehr richtig aufliegen.
    Also, dachte ich mir so, machen wir einen Spanplattenboden rein.
    Nun kommt die Frage, ob der Versicherer dann eine erhöhte Brandlast sieht?
    Da hatte ich natürlich nicht dran gedacht, aber ich bin ja auch erst seit 1.7. als BSB bestellt.

    Gruß Udo

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Mit ganz normalen Spanplatten (Klasse B2-normal entflammbar) erhöhst du natürlich die Brandlast in deinem Regal.
    Es kommt allerdings auch darauf an, was in diesem Regal gelagert wird,
    ich gehe mal davon aus, dass es sich um nicht brennbares Lagergut handelt, sonst hätte deine Versicherung schon Auflagen gemacht.
    Eine Alternative wären Spanplatten der Brandklasse B1-schwer entflammbar, diese sind aber relativ teuer. Ich würde Gitterroste empfehlen, ggf. miteiner Blechauflage.
    Diese sind leichter als Spanplatten in der entsprechenden Stärke, preislich wahrscheinlich etwas teurer, aber du bist im punkto Brandschutz auf der sicheren Seite.
    Außerdem gibt es die Gitter-Einlegeböden schon fertig auf jedes Maß.

    herbert

  • Hallo,

    an die Gitterroste hatte ich auch schon gedacht, die sind aber mächtig teurer.
    Ansonsten lagern wir neben Blechteilen viele Kartonagen, bezüglich der Brandlast wirds mir da eh schon immer schlecht.

    Gruß Udo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Udo,
    wie schon gesagt, das einzig wahre wären die Gitterroste.
    Das Problem mit den Kartonagen kenne ich aus unserer Fa., ich habe die Sache damals dem Versicherer aufs Auge gedrückt und der hat dann eine genaue Brandlastberechnung angestellt und wir haben daraf hin reagiert und die Lagermenge an Kartonagen dementsprechend reduziert.
    Du sprichst aber von "Hochregalen" d.h. von Regalen mit einer Lagerhöhe von über 7.5 m, diese müssen ja eh generell besprinklert werden.
    Noch zu bedenken ist, dass ein normaler Handfeuerlöscher nur für eine höhe von etwa 3 metern effektiv einsetzbar ist.
    Also, nimm deinen Versicherer ins Boot, denn wenn die Versicherung etwas fordert hat das weit mehr gewicht als wir Brandschutzbeauftragten.

    gruss, herbert

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  • Hallo herbert,

    das läuft bei uns unter Hochregallager, es sind aber nur 4-5 m. Sprinklerung haben wir glücklicherweise nicht, wir sind aber auch nicht bei den Amis versichert.
    Mit der Reduzierung der Menge ist das leider nicht so leicht, die Abnahmemengen mit den damit verbundenen Preisen sind einfach zu attraktiv (für den Einkauf).
    Im August hat sich der Versicherer angemeldet, da können wir ja mal fragen.

    Einen schönen Arbeitstag
    Udo

  • hallo,

    bezugnehmend auf Herbert:
    Du schreibst von einer Sprinkleranlage ab einer bestimmten Höhe! Wo kann ich dies und änliches nachlesen? Bin jetzt nämlich hellhörig geworden. Bei uns wird demnächst das Hochregal umgebaut... Bin grad auf der Suche nach Infos bezüglich Hochregale.
    gruß
    bob

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bob,
    in erster Linie kommte es mal darauf an, was euer Sachversicherer fordert.
    Als mindestmaß ist aber immer die Industriebaurichtlinie anzuwenden. Dort sind unteranderem auch die Lagerhöhen, die Regalabstände usw. geregelt.
    Auszug: unter Punkt 6.2.2. IndBauR steht:
    In Lagergebäuden und Gebäuden mit Lagerbereichen müssen bei Lagerguthöhen (oberkante Lagergut) von mehr als 7,5 m selbsttätige Feuerlöschanlagen angeordnet werden.

    ab einer bestimmten höhe unterliegen solche Hochregallager außerdem der jeweiligen Landesbauordnung und sind genehmigungspflichtig. Aber das kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein.
    Wollte dir eine PN schicken-geht aber nicht. Wenn du mir deine E-mail Adresse und dein Bundesland mitteilst lasse ich dir etwas zukommen

    herbert

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    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,
    die Brandlast wirkt sich in diesem Falle nur auf die Auswahl des Löschmittels aus (Schaumbesprinklerung, Löschgase, Wasser usw.)
    Es wird vo einer möglichen Lagerung ausgegangen und nicht davon was tatsächlich gelagert wird. In dieser Höhe kann ein herkömmlicher Feuerlöscher oder Löschschlauch (Wandhydrant) nicht mehr effektiv eingesetzt werden.
    ist leider so.

    herbert