Bruchsichere Lampenabdeckungen

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  • Hallo,

    wo bis in welcher Höhe müssen Lampen wie verkleidet sein. Hier gehts speziel um eine Neonröhre die in einem Verkehrsbereich hängt und nicht verkleidet ist. Sie hängst unter 2 m , das geht aus meiner Sicht so nicht ich suche aber Begründungen in Form von Vorschirftentext, Richtlinien etc.

    Gruß

    Ajot

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  • Hallo ajot,

    wozu brauchst du hier eine Vorschrift?
    Was sagt denn eure Gefährdungsbeurteilung zu dieser Anbringung der Lampen?

    Meine Punkte:
    - Gefährdung durch Stoß und Prellen
    - elektrische Gefährdung bei beschädigter Leuchte
    - Blendwirkung
    - Sachwerteschutz

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • bin da der gleichen Meinung wie Niko

    Gefährdungsbeurteilung erstellen, Maßnahmen festlegen.

    Es mit auf jeden Fall ein Berührungsschutz vorhanden sein, damit ein elektr. Körperdurchströmung ausgeschlossen wird.

    Es muss auch verhindert werden, adss die elektr. Bauteilen zustauben und dass diese vor Nässe geschützt werden.


    Grüße aus der Pfalz

    Evtl. findst du etwas in der VDE 0100 Teil 559 Leuchten und Beleuchtungsanlagen