§13 GefStoffV Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

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  • Hallo,

    der § 13 gilt doch für alle verwendeten Gefahrstoffe, reicht da die Betriebsanweisung als festgelegte Notfallmaßnahmen aus?
    Das dabei eine Einzelfallbetrachtung notwendig sein kann ist klar. Ich spreche aber jetzt vom normalen Umgang z. B. mit Reinigungsmitteln..

    Grüße

    ajot

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  • Hallo,

    Ja, da die Betriebsanweisung aus den Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung heraus erstellt wird, sind in der Betriebsanweisung doch die Maßnahmen beschrieben, die im Notfall zu treffen sind. Das diese Maßnahmen je nach Art des Gefahrstoffes vom Umfang her sehr unterschiedlich sein können ist klar.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,

    ich denke auch, das der Weg über die Gefährdungsbeurteilung, die dann als Maßnahme eine BA ergeben kann, in der dann konkrete Maßnahmen genannt werden durch aus ein probates Mittel ist. Wichtig ist meiner Meinung nach nur: Keine BA ohne GFB! Wir haben bei uns, durch meinen Vorgänger noch, unglaublich viele BA. Die Masse halte ich für viel zu viel und auch nicht klar aus irgend einer GFB zu entnehmen. Mein Bestreben ist es immer, die Anweisungen an alle Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Wer lässt sich schon gerne zwingen? Außerdem liest kein Mensch so viele immer gleichlautende BA. Daher tendiere ich auch stark dazu, vergleichbare Gefahrstoffe in einer BA zu bündeln. Laut dem neusten Lehrgang unserer BG (BGW), wird das auch so gewünscht, wenn ich es richtig verstanden habe. :whistling:

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

  • Das die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente dafür ist klar.
    Dann hört auch endlich dieses unsägliche abschreiben des SDB auf, wo aus geringen Mengen eines Stoffes unglaublich Weltuntergangssenarien entstehen können. Jedenfalls wenn man die ein oder andere Betriebsanweisung liest.

    Grüße

    Ajot

  • Aus diesem Grund wird ja nun auch sehr Wert darauf gelegt, die Verbrauchsmengen im Gefahrstoffverzeichnis zu vermerken. So kann man meiner Meinung nach auch viel zielgerichteter das Risiko bewerten. Wir haben gerade in einem Seminar gelernt, dass ein laut SDB als gefährlich eingestufter Stoff, durch die geringe Verbrauchsmenge und die eigentlich nur in verdünnter Form angewendete Lösung überhaupt keine Gefahr mehr darstellt. Ergo nutzen wir ein eigentlichen Gefahrstoff so, dass er durch die definierte Anwendung kein Gefahrstoff mehr im Sinne der GefahrstoffV ist. Dafür benötigen wir noch nicht einmal eine BA, da in der GFB alles beschrieben ist. So macht das dann auch wieder Sinn! 8o

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

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