Hallo zusammen,
habe gerade eine Anfrage bekommen ob Gaslager abgeschlossen sein müssen.
Dann hab ich mal in die TRG 280 reingeschaut und da steht drin:
"5.1.5 Die Läger dürfen dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein. Unbefugten ist das Betreten der Läger zu verbieten. Auf das Verbot ist durch Schilder hinzuweisen."
Muss man tatsächlich nur verbieten, dass niemand rein darf (mit Verbotsschild) oder muss es so gestaltet sein dass ein Zugang für unbefugte nicht möglich ist?
Bin auf eure Meinungen gespannt!
Gruß B