Ex-Schutzdokument

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  • Hallo,

    zur Zeit streite ich ein wenig mit dem Sifa-Kollegen der benachbarten Dräger Firma.
    Frage: Braucht man ein Ex Schutzdokument, wenn man eine Explosionsfähige Atmosphäre nur durch "abenteurliche" Unfallscenarien erzeugen kann?
    Ganz klar: Gefährdungsanalyse liegt natürlich vor.
    Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit diesem Thema?

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    in der Betriebssicherheitsverordnung steht unter §2 Absatz 10,
    Explosionsgefährdeter Bereich im Sinne dieser Verordnung ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt als nicht explosionsgefährdeter Bereich.

    Ich muss das also im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung klären.

    Aber ich gehe dabei nicht von allen unwahrscheinlichen Zwischenfällen und Möglichkeiten aus, sonst könnte ich ja für die ganze Fa. einen Ex-gefährdeten Bereich konstruiren. Der Link von Adler Gerold (Wichtige Links) ist dabei sehr hilfreich, da dort genau festgelegt ist, wo solche Ex-gefährdeten Atmosphären auftreten können.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

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