Prüfung elektrischer Pflegebetten durch wen ?

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  • Hallo liebe Sifa-Gemeinde,

    ich habe eine Frage, die mir bisher niemand eindeutig beantworten konnte:

    Wer ist befähigt ortveränderliche medizinischer Geräte (Pflegebetten) zu prüfen? ?( 8| ?(
    Ist ein EUP-Ausbildung ausreichend, oder ist es sinnvoll einen angepriesenen Schulungen z.B. bei TÜV SÜD zu absolvieren?

    Vielen Dank für euren Erfahrungsaustausch.

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  • Bei uns im Haus hat sich einer unserer beiden Medizintechniker beim Hersteller dafür Schulen lassen.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    habe darüber was bei KomNet gefunden:

    Pflegebetten sind unabhängig von Alter und Zustand Medizinprodukte, die den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) unterliegen. Elektrisch betriebenen Pflegebetten gelten auch als elektrische Betriebsmittel. Daher unterliegen sie neben den rechtlichen Verpflichtungen nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) auch der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

    Die Prüfungen dürfen nur von Personen vorgenomen werden, die die Voraussetzungen nach § 4 MPBetreibV erfüllen. Das heißt, sie müssen auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten verfügen und über die hierfür erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe, Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel. Weiterhin müssen die mit der Prüfung beauftragten Personen bei der Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung weisungsunabhängig sein. Die Verantwortung für die richtige Auswahl der Prüfer und die Durchführung der Prüfungen liegt beim Betreiber.

    Unter Berücksichtigung der v. g. Voraussetzungen ist der Betreiber nicht auf den Hersteller bzw. auf vom Hersteller zugelassene Wartungsfirmen festgelegt.

    Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte http://www.bfarm.de/cln_043/nn_424….html__nnn=true (ganz herunter scrollen) findet sich ein Leitfaden der Hamburger Behörde für Wissenschaft und Gesundheit - Verbraucherschutz "Medizinprodukte: Was müssen Betreiber und Anwender tun?". Ab Seite 9 werden die Instandhaltungspflichten des Betreibers gut verständlich dargelegt.
    Die Publikation kann auch
    http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…erty=source.pdf direkt unter angewählt werden.

    Die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen erfolgen in Anlehnung an die Normen:

    DIN VDE 0702: Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte

    DIN VDE 0751-1:2001-10: Wiederholungsprüfungen und Prüfungen vor der Inbetriebnahme von medizinischen elektrischen Geräten

    DIN EN 1970:2000: Pflegebetten für behinderte Menschen

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!