Hallo,
unsere Ladegeräte für Gabelstapler und Hubwagen stehen im Versand / Werkstatt. Leider ist dort auch (mehr als 5 Meter entfernt) eine Raucherecke am Tor.
Beim Rundgang der Gewerbeaufsicht wurde jezt bemängelt, daß im Raum (mittelgroße Halle 4 Meter hoch) der Ladegeräte geraucht wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Stapler geladen. Das passiert bei uns immer außerhalb der Arbeitsszeit.
Die BGI5017 ist da nicht so genau. Ist das Rauchen immer verboten, oder nur wenn tatsächlich Akkus am Ladegerät angeschlossen sind?
Danke für die Hilfe.
Gruß Frank