Hallo zusammen,
darf ich eine EuP so schulen, dass diese Person selbständig und ohne weitere Aufsicht z.B. das defekte Kabel einer Handbohrmaschine auswechseln und die Maschine wieder in Betrieb nehmen darf?
oder
...einen Drehstrommotor, zum Test einer Anlage, anschliessen und in Betrieb nehmen darf?
In den div. BGV`s und BGI`s lese ich immer den Satz:
"...nur unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft"
Falls ja, was ist bei der Schulung/Unterweisung zu beachten?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Klaus