Schubmaststapler + Sicherheitsgurt

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  • Hallo Kollegen,

    Schubmaststapler mit Quersitz gehören zu den Flurförderzeugen bei denen in der Regel keine Kippgefahr besteht. So findet sich das auch in Merkblättern der div. Berufsgenossenschaften. Bedeutet dies auch, dass solche Fahrzeuge kein Rückhaltesystem, speziell Gurt, benötigen. Über einen Hinweis auf eine blastbare Quelle würde ich mich freuen. Besten Dank schon mal.

    Gruß aus der sonnenverwöhnten Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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  • Schubmaststapler mit Quersitz ... in der Regel keine Kippgefahr ...

    Steht im BG-Regelwerk "in der Regel"?

    Zitat

    Bedeutet dies auch, dass solche Fahrzeuge kein Rückhaltesystem, speziell Gurt, benötigen.

    Ich habe zwar keinen Hinweis gefunden, aber eine Überlegung:
    wenn der Stapler leitliniengeführt ist, kann er nicht kippen und braucht kein Rückhaltesystem; kann der Stapler diese Führung jedoch verlassen (was wohl stets der Fall ist), dann kann er auch kippen und benötigt ein Rückhaltesystem, das der Fahrer (dann) auch verwenden muss.
    (Und ich denke jetzt besser nicht nach, ob diese Stapler von Haus aus mit Gurt ausgestattet sind ...) ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo andreas68723,

    Schau mal hier http://www.gabelstaplerschein.net/alt/beckengurt.html und in dem Infoblatt der BG ETEM das ich als Anhang beigefügt habe.

    Gruß Tanzderhexen

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    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ... http://www.gabelstaplerschein.net/alt/beckengurt.html und in dem Infoblatt der BG ETEM das ich als Anhang beigefügt habe.

    gute Hinweise, Danke! Auch wenn die Feststellung der Kippsicherheit nicht im BG-Regelwerk vorkommt, sollten die Erkenntnisse reichen, um sich im Rahmen einer GefB darauf zu berufen. Damit ziehe ich meine Überlegung von 16:06 Uhr zurück ... :D

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