Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio

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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wer von Euch hat Erfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung von Fitnessstudios? (Befährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung/ Unterweisung usw.)
    Im voraus vielen Dank für eure Beiträge!

    Gruß
    Klaus

    sifa42

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  • Hallo Klaus,

    vieleicht hilft Dir das weiter: Gefährdungsbeurteilung in Beauty- und Wellnessbetrieben | TP-8GB |
    http://www.bgw-online.de/internet/gener…pdfDownload.pdf

    Auch noch Infos unter: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    http://www.bgw-online.de/internet/gener…ilung/navi.html

    Erstunterweisung z.B. von temporis : https://sifaboard.de/index.php?page=DatabaseItem&id=1166

    Gruß Olaf

    Besteht eine Nachrüstpflicht für einen Betreiber eines Fitnessstudios für Geräte, die nicht den Anforderungen des GPSG
    bzw. der allgem. Produktsicherheitsrichtlinie entsprechen?
    Muss der Hersteller, der diese Geräte in Verkehr gebracht hat, diese nachrüsten?

    Geräte in Fitnessstudios sind Verbraucherprodukte, die im Regelfall keiner Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegen. Demnach ist hinsichtlich der Beschaffenheit die Rechtslage im Zeitpunkt des Inverkehrbringens maßgeblich.

    Das bedeutet, dass, wenn die Geräte vor dem Inkrafttreten des GPSG
    beschafft wurden, auch jetzt nicht die Beschaffenheitsanforderungen des
    GPSG gelten, sondern das alte Recht. Eine Nachrüstung durch den
    Betreiber ist dann nur erforderlich, wenn die Geräte Mängel aufweisen,
    durch die die Benutzer in ihrer Sicherheit und Gesundheit gefährdet
    sind. Inwieweit der Hersteller diese Nachrüstung durchführen muss, ist privatrechtlich ggf. mit Hilfe des Gerichtes zu klären.

    Sind die Geräte nach dem Inkrafttreten des GPSG beschafft worden, so gelten die Beschaffenheitsanforderungen des § 4 Abs. 2 GPSG.
    Sind diese Anforderungen des GPSG nicht eingehalten, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass die Verwender oder Dritte in ihrer Sicherheit
    und Gesundheit gefährdet sind. Verantwortlich für die Nachrüstung ist auch im diesen Fall der Betreiber. Ebenso gilt hier, dass
    privatrechtlich zu klären ist, in wie weit der Hersteller in die Pflicht genommen werden kann (Rücknahme, Gewährleistung).
    Auf das Urteil des OLG Hamm – 8 U 4/06 zur Produkthaftung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

    2 Mal editiert, zuletzt von Azubi (15. Januar 2011 um 20:32)

  • Ich hole hier das Thema nochmal hoch.... ich wurde nämlich auch mit dem Thema konfroniert.

    Hauptsächlich beziehe ich mich auf die Trainingsgeräte.
    Seid ihr euch mit der GPSG sicher? Ich würde da die BetrSichV bemühen; und zur Not auch noch die DIN EN ISO 20957-1:2014-05 Stationäre Trainingsgeräte.

    Ich stelle mal die gewagte These auf:
    Meiner Meinung nach nutzen die Beschäftigten die Fitnessgeräte auch (Unterweisung/Einweisung/täglicher Gebrauch). Somit ist es ein durch den Unternehmer bereitgestelltes Arbeitsmittel entspr. §2 BetrSichV.
    Ist es ein Arbeitsmittel muss ich es durch eine entsprechend befähigte Person in festgelegten Zeiträumen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung §3BetrSichV prüfen.

    Und um noch eins draufzusetzen;
    Habe ich jetzt ein so tolles Gerät wie z.B. einen Milon Zirkel wäre auch noch zu prüfen ob das Ding nicht sogar unter das MPG fällt, oder nicht?


    Ich weiß, ich seh schon wieder schwarz, aber ich mach mir halt Gedanken. In dem Fitnessstudio das mich angesprochen hat, ist grade das GAA unterwegs, weil der Besitzer "angeschwärzt" wurde.

    Gruss

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike


  • Ich stelle mal die gewagte These auf:
    Meiner Meinung nach nutzen die Beschäftigten die Fitnessgeräte auch (Unterweisung/Einweisung/täglicher Gebrauch).

    Hi,

    das ist keine gewagte These, das ist genau so wie Du schreibst.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ...
    Habe ich jetzt ein so tolles Gerät wie z.B. einen Milon Zirkel wäre auch noch zu prüfen ob das Ding nicht sogar unter das MPG fällt, oder nicht?
    ...

    Meiner Meinung nach nicht, denn die dort verwendeten Parameter sind weder in den Definitionen des MPG, noch in den Anlagen 1+2 der MPBetreibV erwähnt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Danke.
    OK... dann mach ich mich jetzt mal auf die Suche nach einer "Fachkundigen Person" die die Prüfintervalle festsetzt und die Prüfungen abnimmt.....

    Mein Kunde wird begeistert sein. Zitat:"Arbeitsschutz betrifft mich in einem Fitnessstudio doch nicht".


    Mike

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    Mike


  • OK... dann mach ich mich jetzt mal auf die Suche nach einer "Fachkundigen Person" die die Prüfintervalle festsetzt und die Prüfungen abnimmt.....

    Für mich wären einige Dinge schon klar.
    Tägliche Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel. Dann mal die Bedienungsanleitungen zu den Geräten herangezogen, siehe da, dort dürften auch Wartungs- und Prüfintervalle hinterlegt sein. Hat man mehrere Geräte von einem Hersteller würde ich mich mit diesem in Verbindung setzen und gemeinsam ein Konzept zur Wartung und Prüfung erarbeiten. Bei vielen unterschiedlichen Herstellern bleibt es wohl am Betreiber hängen, hier eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden.
    Ich wage jetzt einmal eine freche These: Elektrische Geräte und Anlagen wurden in dem Fitnessstudio wahrscheinlich noch nie geprüft.
    Ach ja und die "Legionellenprüfung" nach Trinkwasserverordnung dürfte wohl für das Fitnessstudio auch fällig sein. Hat nichts mit Arbeitssicherheit zu tun, könnte aber existenzgefährdend sein, wenn sie nicht durchgeführt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich wage jetzt einmal eine freche These: Elektrische Geräte und Anlagen wurden in dem Fitnessstudio wahrscheinlich noch nie geprüft.

    Du Schelm, der auch noch böses denkt. ;)

    Genau so siehts aus.

    Danke für die "Legionellenprüfung", die war mir nicht präsent.

    Zum Thema Geräte: Ich denke auch, dass hier eine einfache Lösung gefunden werden kann. Bin mir nur noch etwas mit der "Befähigten Person" unschlüssig.
    Aber ich mach ja, wie geschrieben, erstmal Bestandsaufnahme und ein Konzept.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Hallo die Herren

    Ich Wollte meine Praktikumsmappe in der Richtung machen nur habe mich nicht getraut weil hier unser Fitnesstudio alles andere als Sicher bei den Geräten ist :)

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