Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit hautgefährdeten Stoffen

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  • Hallo an Alle!

    Bin zur Zeit am Brüten über meine Praktikumsarbeit!! Ich hab hier mal ein bis zwei Fragen (vielleicht auch mehr) an Euch! :rolleyes: Im Anschreiben zur LEK 2 "Betriebspraktische Arbeit" (Präsenz 3 Teil 1) steht, dass man 4 Wochen vorher einen Themenvorschlag einsenden muss. Reicht hier nur das Thema oder muss man zu diesem Zeitpunkt schon die komplette Arbeit einschicken? Ist mein Thema überhaupt ausreichend bzw. eventuell schon zu ausgelutscht? (Es steht schon ziemlich viel überall, selbst bei der BG "Haut/Hautschutz/Hautschutzplan/Gefährdung usw."). Könnte dieses Thema von der BG ETEM sogar abgelehnt werden?? :thumbdown:

    Würde trotzdem gerne dieses Thema in Angriff nehmen, da wir erst vor kurzem einen Vorfall in unserer Rotation/Druckerei dies bezüglich hatten. Kurze Beschreibung: Rotationsdrucker hat beim Reinigen oder allgemein beim längeren Tragen mit Handschuhen immer wieder das Problem, das Rötungen auf der Haut auftauchen. Dieser Mitarbeiter verwendete aus diesem Grund oftmals keine Handschuhe mehr. Dies war natürlich keine Lösung, da er hier in direkten Kontakt mit Waschmittel kam. Folge, genauso Errötungen auf der Hand bzw. Haut. Aufgrund dieser Tatsache habe ich in der Rotation einen Hautschutzplan von unserem ortsansässigen Anbieter erstellt bekommen. Nachdem dieser eingeführt wurde (und die Mittel auch benutzt werden) kam es zur deutlichen Verbesserung beim Mitarbeiter. Auch beim Tragen der Handschuhe!!!

    Ist hier immer noch das Hauptthema passend, oder sollte ich gleichzeitig den Anhang "Einführung eines Hautschutzplanes" dazufügen??

    Das Problem wie bei vielen Anderen ist, das ich einfach keinen Anfang finde. ?( Ich weiß das ich mit dem Handlungsanlass anfangen muss. Sollte ich hier direkt vom Vorfall schreiben oder nur das man eine Gefährdungsbeurteilung machen sollte? Desweiteren, tu ich mich schwer mit den 7 Handlungsschritten. z.B. Analyse - Was hier schreiben?? etwa Arbeitsplatzbeschreibung?? Vor allen Dingen soll ich hier auch die mechanischen, physischen, psychischen und auch Arbeitsumgebungsbedingten Gefährdungsfaktoren oder nur Gefahrstoffe beschreiben!! Wenn ich diese Hürde gepackt habe, scheint mir der Rest lösbar zu sein.

    Viele Fragen auf ein Mal. Ich weiß. Es wäre super wenn ihr mir zu diesen Punkten etwas schreiben könntet. :thumbup:

    Vielen vielen Dank im Voraus.

    Gruß aus Hessen

    Mirco

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    • Offizieller Beitrag

    hallo mirco,

    es ist schon so, dass du mindestens 4 wochen vor dem beginn der praktikumsarbeit das thema bei deinem zuständigen TAB einreichen und bestätigen lassen musst - das ist noch nicht der praktikumsbericht selbst!

    Durch diese abstimmung sollen überschneidungen, doppelungen und wiederholungen von themen (auch wegen der gefahr der kopie von anderen arbeiten) sowie eine überschätzung der eigenen leistungsfähigkeit vermieden werden. Da kann es auch zur ablehnung eines themenvorschlages kommen.

    Hautschutz ist sicherlich eines von den häufig gewählten themen, aber wenn es einen konkreten anlass dazu in deinem betrieb gibt, sollte man das thema ruhig aufgreifen. Es wird bei der wahl der themen immer gern darauf gesehen, dass damit auch gleichzeitig probleme im eigenen betrieb mit in angriff genommen werden. Wenn das thema schon sehr konkret auf den anlass hin formuliert wird, dürfte es keine ablehnung vom TAB geben und du hättest auch einen überschaubaren komplex zu bearbeiten.

    Aus deinen hier gemachten informationen könnte ich mir folgendes vorstellen: "Optimierung des Hautschutzplanes in einer Rotationsdruckerei". Da wird zunächst der konkrete anlass dargestellt, die IST-situation mit gefährdungsbeurteilung und dann dein vorgehen an hand der 7 handlungsschritte bis hin zum neuen hautschutzplan.

    Schau dich auch mal noch hier im thema um, da wir ähnliche probleme schön öfters diskutiert haben.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Mirco,

    wie auch Peter schon sagt, besprich den aktuellen Anlass mit Deinem TAP. Dann wird er mit Dir auch das genaue Praktikumsthema festlegen, war bei mir so. Ich hatte 3 Vorschläge, die ich in unserem Betrieb durchführen konnte (habe Glück gehabt), die ich mit dem Tutor besprach und wir uns auf ein Thema einigten.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • ...findest Du keinen Anlass :?:

    Moin Mirco,

    so wie ich das sehe, hast Du in Deiner Kurzeschreibung den Anlass zur Handlung doch beschrieben?!?!?! Alles was dann folgt, hat Peter schon beschrieben.

    Vielleicht ist auch eine Einleitung sinnvoll, in der Du zuerst kurz das Arbeitssystem bzw. den Arbeitsplatz beschreibst, den Du betrachtest, um dann mit dem Handlungsanlass fortzufahren.

    Wird schon. :thumbup:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Guten Morgen an Euch!!

    Erst ein Mal vielen vielen Dank für Eure Antworten. Hilft mir schon weiter.
    Trotzdem noch eine kleine Frage. Ihr schreibt immer über eine TAP. Ist diese meistens der Referent bei der BG, oder wer ist diese Person? Uns hat man nicht darüber informiert wer unsere TAP ist! Ich besitze nur die Bestätigung für Präsenz 3.

    Gruß aus Hessen

    Mirco

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  • Hallo Mirco,
    der TAB ist der Technische Aufsichts Beamte der BG
    Zu den Aufgaben des Technischen Aufsichtsbeamten gehören im
    Wesentlichen:


    ● Beratung und Information bei:


    • Planung und Ausschreibung
    • Beschaffung von Einrichtungen
    • Arbeitsvorbereitungen und Durchführung
    • Arbeitsplatzgestaltung und anderen ergonomischen Fragen
    • innerbetrieblicher sicherheitstechnischer Organisation
    • Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen

    ● Überwachung der
    Arbeitssicherheit auf Baustellen und in Betrieben durch Revisionen
    und Kontrollmessungen


    ● Berufskrankheitenermittlung,
    Unfalluntersuchung und -auswertung, um ähnliche Unfälle
    in Zukunft zu verhüten.


    ● Ausbildung von
    Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern
    und Führungskräften in berufsgenossenschaftlichen
    Schulungsveranstaltungen


    ● Hersteller-Beratung bei der
    Entwicklung und sicherheitstechnischen sowie ergonomischen
    Gestaltung von Arbeitsmitteln


    ● Prüfung von Maschinen und
    Geräten auf Arbeitssicherheit


    ● Mitarbeit am
    sicherheitstechnischen Normenwerk in Deutschland und in der
    Europäischen Union

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: