Hallo Kollegen,
BGR 237 empfiehlt für Hydraulik-Schlauchleitungen einen Austausch nach spätestens 6 Jahren. Die Frist kann jedoch durch den Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen (Gefährdungsanalyse, regelmäßige Prüfungen, Erfahrungen, Vorgaben des Herstellers) ausgeweitet werden. Austausch nach 6 Jahren ist eigentlich kein Problem, sofern es sich um einzelne Leitungen handelt. Wenn im Unternehmen jedoch mehrere Hundert Hydraulik-Schlauchleitungen verbaut sind, ist das nicht nur ein enormer Kostenfaktor, sondern auch ein ganz schöner Arbeitsaufwand. Hierzu würde ich gerne mal Eure Meinungen hören.
Wie habt Ihr das bei Euch geregelt?
Habt Ihr die Prüffristen ausgeweitet und wenn ja, wie lange und mit welcher Begründung?
Habt Ihr dabei zwischen dynamischer und statischer Belastung differenziert?
Sind Euch Fälle von geplatzten Schlauchleitungen bekannt?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723