Arbeitsunfall oder nicht? Rückweg von der betrieblichen Weihnachtsfeier...

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  • Hallo zusammen.
    Wir haben unsere Weihnachtsfeier hinter uns und jetzt hat sich ein Kollege gemeldet das er auf dem Heimweg umgeknickt ist und sich einen Bänderriss zugezogen hat.
    Es war schon recht spät bzw wieder früh, Alkoholgenuss war natürlich auch reichlich vorhanden.
    Ist dieses nun als Arbeitsunfall zusehen?

    Allen noch schöne Tage.

    ;)

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  • Hallo MST,

    diese Entscheidung kannst du getrost eurer BG überlassen. Das sind nämlich auch (fast) die einzigen, die dies zu entscheiden haben.
    Also Unfallmeldung an die BG und die Gewerbeaufsicht und dann nach 4-6 Wochen mal nachfragen.

    Hilfreich ist hier auch die Quartalsliste der belasteten Unfälle. Inzwischen erhalte ich diese durch das Präventionszentrum unserer BG einigermaßen zuverlässig und automtisch alle drei Monate.
    Und noch ein Hinweis: Wenn der Unfall außerhalb des Betriebsgeländes passiert ist, dann ist es ein Wegeunfall und wirkt sich nicht auf die Versicherungsprämie aus.

    Gruß und ein gesegnetes Weihnachtsfest.
    Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,
    bei reichlich Alkohol lehnen einige BG´en den Versicherhungsschutz ab.
    Formular ausfüllen, ab zur Post und dann abwarten.

    LG Lars

    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene

  • wichtig ist bei solchen Firmenfeiern dass der Vorgesetzte irgendwann die Feier offiziell für beendet erklärt.
    Quasi weiterfeiern auf eigenen Gefahr, dann läuft die Zeit (2 Stunden glaub ich) für den Wegeunfall sprich Heimweg.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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