Hallo an alle.
Müssen eigentlich zur heutigen Zeit der Computer die aushangflichtigen Gesetze ausgehängt werden, oder reicht es, wenn man sie bei bedarf vorweist.
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Müssen eigentlich zur heutigen Zeit der Computer die aushangflichtigen Gesetze ausgehängt werden, oder reicht es, wenn man sie bei bedarf vorweist.
Moin Ingo,
die Gesetze sollen für jedermann leicht zugänglich und lesbar sein.
Wir wollen im Betrieb die Gesetze jetzt ins Intranet stellen, da hat jeder Angestellte Zugriff drauf.
Unsere Betriebsärztin hat uns das als Lösung vorgeschlagen. Leider kann ich dir keine Auskunft darüber geben, ob dieses im Sinne des Gesetzgebers ist.
Im www ist auch nur zu lesen das Gesetze leicht zugänglich sein sollen, etliche IHK´s sprechen vom "Schwarzen Brett".
LG Lars
Müssen eigentlich zur heutigen Zeit der Computer die aushangflichtigen Gesetze ausgehängt werden, oder reicht es, wenn man sie bei bedarf vorweist.
Ich halte nichts vom "Aushängen" ... muss aktualisiert werden, kostet etwas - und kaum jemand guckt jemals rein.
Intranet halte ich auch nicht für gut, weil dann die Gesetze selbst aktuell gehalten werden müssen.
Ich handhabe dies so:
Zettel am Schwarzen Brett: "Die sog. aushangpflichtigen Gesetze können am Rechner von Hr./Fr. eingesehen werden"
Am dortigen Rechner gibt es z.B. im Internetzugangsprogramm eine Rubrik mit den Internetverweisen auf die Gesetze und Verordnungen, z.B.
http:// bundesrecht.juris.de /arbschg/ BJNR124610996.html
dort kümmern sich Menschen, dass die Gesetze aktuell sind ... warum sich also selbst Arbeit machen?
Bislang hat sich noch keine Behörde, BG oder OHSAS-Zertifizierer darüber beschwert ...
Moin zusammen,
bei uns liegt in fast jedem Büro ein Buch "Aushangpflichtige Gesetze" von Haufe. Dort kann jeder,wer will,Einsicht nehmen.
Gruß Franky
Moin Franky,
und laufend müssen neue Bücher beschafft werden zwecks Aktualisierung und Mitnahmeeffekt Haufe freut sich
Gruß Fritz
Bis jetzt hat sich doch soviel nicht geändert,oder doch????
Die einzige "Hürde" bei der elektronisierung der aushangpflichtigen Gesetze stellt der Zugang da, wenn...
- wirklich JEDER Mitarbeiter Zugang zum Intranet hat...
- Jeder Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde...
- Die Gesetze im Intranet leicht auffindbar sind...
...ist das Ganze auch rechtlich unproblematisch.
Allerdings sollte man nicht vergessen:
Auch Werkstattmitarbeiter, Poststellenboten, Azubis und Praktikanten sind Mitarbeiter.
Der Intranetzugang bei Neueinstellungen muss dann auch zeitnah erfolgen.
hallo ingo,
das thema war schon mal in der diskussion, schau bitte auch mal hier: [Erledigt] Aushanggesetze
peter