Aushangflichtige Gesetze

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  • 8o :thumbup: Hallo an alle.

    Müssen eigentlich zur heutigen Zeit der Computer die aushangflichtigen Gesetze ausgehängt werden, oder reicht es, wenn man sie bei bedarf vorweist. :D

    :v:

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  • Moin Ingo,
    die Gesetze sollen für jedermann leicht zugänglich und lesbar sein.
    Wir wollen im Betrieb die Gesetze jetzt ins Intranet stellen, da hat jeder Angestellte Zugriff drauf.
    Unsere Betriebsärztin hat uns das als Lösung vorgeschlagen. Leider kann ich dir keine Auskunft darüber geben, ob dieses im Sinne des Gesetzgebers ist.
    Im www ist auch nur zu lesen das Gesetze leicht zugänglich sein sollen, etliche IHK´s sprechen vom "Schwarzen Brett".

    LG Lars

    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene

  • Müssen eigentlich zur heutigen Zeit der Computer die aushangflichtigen Gesetze ausgehängt werden, oder reicht es, wenn man sie bei bedarf vorweist. :D

    Ich halte nichts vom "Aushängen" ... muss aktualisiert werden, kostet etwas - und kaum jemand guckt jemals rein.
    Intranet halte ich auch nicht für gut, weil dann die Gesetze selbst aktuell gehalten werden müssen.
    Ich handhabe dies so:
    Zettel am Schwarzen Brett: "Die sog. aushangpflichtigen Gesetze können am Rechner von Hr./Fr. eingesehen werden"
    Am dortigen Rechner gibt es z.B. im Internetzugangsprogramm eine Rubrik mit den Internetverweisen auf die Gesetze und Verordnungen, z.B.
    http:// bundesrecht.juris.de /arbschg/ BJNR124610996.html

    dort kümmern sich Menschen, dass die Gesetze aktuell sind ... warum sich also selbst Arbeit machen? :thumbup:
    Bislang hat sich noch keine Behörde, BG oder OHSAS-Zertifizierer darüber beschwert ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin zusammen,

    bei uns liegt in fast jedem Büro ein Buch "Aushangpflichtige Gesetze" von Haufe. Dort kann jeder,wer will,Einsicht nehmen.

    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

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  • Die einzige "Hürde" bei der elektronisierung der aushangpflichtigen Gesetze stellt der Zugang da, wenn...

    - wirklich JEDER Mitarbeiter Zugang zum Intranet hat...
    - Jeder Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde...
    - Die Gesetze im Intranet leicht auffindbar sind...

    ...ist das Ganze auch rechtlich unproblematisch.

    Allerdings sollte man nicht vergessen:

    Auch Werkstattmitarbeiter, Poststellenboten, Azubis und Praktikanten sind Mitarbeiter.
    Der Intranetzugang bei Neueinstellungen muss dann auch zeitnah erfolgen.