Liebe Sifas,
wir haben eine Förderbandanlage mit EG-Konformitätserklärung vom Hersteller.
Da der Hersteller nicht mehr auf den Markt ist, hat eine Reparaturfirma, zur Optimierung
der Anlage in einigen Bandstrecken, neue Antriebe mit mehr Leistung eingebaut und
andere kleine Reparaturarbeiten wie auch Sicherheitseinrichtungen verbessert wie z.B.
eine Not-Aus-Reißleine usw..
muss uns diese Firma jetzt eine neue EG-Konformitätserklärung ausstellen nach bzw.
gemäß EG-Richtlinie 89/392 EWG , Artikel 4.2. und Anhang II, sub. A
oder ist keine EG-Konformitätserklärung erforderlich ?