neue Konformitätserklärung erstellen ?

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  • Liebe Sifas,

    wir haben eine Förderbandanlage mit EG-Konformitätserklärung vom Hersteller.

    Da der Hersteller nicht mehr auf den Markt ist, hat eine Reparaturfirma, zur Optimierung
    der Anlage in einigen Bandstrecken, neue Antriebe mit mehr Leistung eingebaut und
    andere kleine Reparaturarbeiten wie auch Sicherheitseinrichtungen verbessert wie z.B.
    eine Not-Aus-Reißleine usw..

    muss uns diese Firma jetzt eine neue EG-Konformitätserklärung ausstellen nach bzw.
    gemäß EG-Richtlinie 89/392 EWG , Artikel 4.2. und Anhang II, sub. A

    oder ist keine EG-Konformitätserklärung erforderlich ?

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  • ... muss uns diese Firma jetzt eine neue EG-Konformitätserklärung ausstellen nach bzw.
    gemäß EG-Richtlinie 89/392 EWG , Artikel 4.2. und Anhang II, sub. A
    oder ist keine EG-Konformitätserklärung erforderlich ?

    Such mal nach der
    Interpretation des BMA und der Länder für den im GSG benutzten Begriff "wesentliche Veränderung" in Bezug auf Maschinen vom 7. September 2000
    (BArbBl. 11/2000 S. 35)
    Vielleicht findest Du dort weitere Hilfe.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi,

    wobei der Einbau der Sicherheitseinrichtung keine wesentliche Änderung dastellt, die sind extra ausgeschlossen.

    Für den stärkeren Motor müsste minimum eine neue Gefährdungsbeurteilung her.

    Und dann fragt mal bei der Einbaufirma nach, was das CE Kennzeichen nach der Maschinenrichtlinie betrifft, also die 9.GPSGV.

    Oft haben die nur ein CE Zeichen für die Niederspannungsrichtlinie.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Hi,


    welche Sicherheitseinrichtungen? Bitte an die 13849-1 Denken.

    So einfach ist das auch nicht.

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  • Hallo,

    Schau mal bei http://www.ibf.at/fileadmin/ce_i…eraenderung.pdf evtl. hilt dir dass weiter. Duch die Leistungserhöhung wurde schon eine Änderung durchgeführt aber bei der Frage ob dadurch die Maschine unsicher wird kommt man eigentlich zu dem Schluss dass es keine wesentliche Änderung ist. Diese Beurteilung sollte man dennoch schriftlich in einer kleinen Gefährdungsbeurteilung festhalten.

  • Hallo zusammen.
    Ich denke schon, dass die einbauende Firma der Anlage eine neue CE-Konformitätserklärung erstellen muss, weil es in meinen Augen eine wesentliche Anderung (Schneller Lauf) gegeben hat, und somit die ganze Anlage darauf abgestimmt werden muss. GB muss natürlich auch gemacht werden. Für beide Sachen gibt es für mich kein "wenn und aber", sondern rechtssichere Fakten schaffen. Es hat sich gezeigt, dass langes pallaber und Diskussionen zu Verwirrungen führen, dazu kommt noch der Umstand, dass sich heut zu Tage keiner mehr in der Lage sieht Entscheidungen selbstständig zu treffen und dafür Verantwortung zu übernehmen, soll dass lieber mal der andere machen.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Kollegen,

    auf der Webseite der BG Chemie gibt es einen Leitfaden zur Bewertung von Änderungen an Maschinen. Ist das Beste, das mir bisher untergekommen ist. Da das Dokument in den Tiefen der Webseite schlummert habe ich es mal als pdf hochgeladen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

  • ... Leitfaden zur Bewertung von Änderungen an Maschinen. ... als pdf hochgeladen.

    Das kannte ich noch nicht. Danke für Hinweis und bereitstellen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Kann ich die so erstellen, die kleine Firma ist etwas überfordert damit
    und hat mich gebeten zu helfen.


    EG – Konformitätserklärung
    nach wesentlichen Änderungen

    ( gemäß EG Richtlinie
    89/392 EWG , Artikel 4.2. und Anhang II , sub. A )


    Firma


    erklärt hiermit, dass


    Fabrikat XXXX , Type XXXX

    -
    konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen der
    EG-Maschinenrichtlinie

    (
    EG-Richtlinie 89/392/EWG ) inklusive deren Änderungen, sowie mit dem

    entsprechenden Rechtserlass zur Umsetzung
    der Richtlinie in nationales Recht


    -
    konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen
    folgender weiterer EG-Richtlinien:


    89/336/EWG Elektromagnetische Verträglichkeit


    73/23/ EWG
    Niederspannung


    2000/14/EG
    Umweltbelastende Geräuschemissionen
    von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und
    Maschinen



    und dass


    - die folgenden harmonisierten Normen
    zur Anwendung gelangten


    - folgende nationale und internationale
    technische Normen und Spezifikationen


    zur Anwendung gelangten

    DIN EN 292-1 bzw. 1050 - DIN EN 1050


    BGV A1, usw.. und
    div. DIN Normen, e…
    ( Welche Normen kann ich hier für Förderbandanlagen mit aufnehmen )

    Unterschrift/Stempel: