Hallo,
kürzlich war mein Tutor von der BG bei mir, um das Praktikumsthema anzuschauen.
Es soll eine Gefährdungsbeurteilung für eine Maschine, die um ein neues Bearbeitungsverfahren erweitert und elektrotechnisch auf den neuesten Stand gebracht wird, erstellt werden.
Die Gefährdungsermittlung ist ja eine Objektorientierte. Das zu untersuchende Objekt ist die Maschine.
Ich habe nun das Problem der Arbeitssystemabgrenzung bzw. der Definition des Arbeitssystems.
Wenn ich die Maschine als Arbeitssystem nehme, was ist dann das Arbeitsmittel?
Oder muss ich als Arbeitssystem die Bearbeitung des Werkstückes nehmen, das wäre dann ja wieder die Arbeitsaufgabe, oder ist die Arbeitsaufgabe dann die Herstellung des Werksücks?
Der Rest wäre dann ja klar:
Mensch: Arbeiter
Ablauf: Beschreibung des Arbeitsablaufes
Arbeitsplatz: Betriebshalle
Umgebung: Umstehende Maschinen
usw.
Dieser Einstieg fehlt mir. Vermutlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Gruß Hardy