Liebe Kollegen,
die genannte DIN legt die erforderlichen Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von der Entfernung der Gefahrenstelle und der Höhe der Schutzeinrichtung (Schutzzaun) fest. Dürfen die Werte interpoliert werden?
Beispiel: Bei einem Bodenabstand der Gefahrenquelle von 1000 mm und einer Zaunhöhe von 1400 mm ist ein waagrechter Abstand zur Gefahrenquelle von 900 mm erforderlich. Rücke ich den Schutzzaum auf 300 mm an die Gefahrenquelle ran, brauche ich eine Zaunhöhe von 1600 mm. Ist es dann legitim mit einem Zaun von 1500 mm Höhe bis auf 600 mm an die Gefahrenstelle heranzurücken?
Besten Dank.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723