Sicherheitsabstände DIN 13857

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  • Liebe Kollegen,

    die genannte DIN legt die erforderlichen Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von der Entfernung der Gefahrenstelle und der Höhe der Schutzeinrichtung (Schutzzaun) fest. Dürfen die Werte interpoliert werden?

    Beispiel: Bei einem Bodenabstand der Gefahrenquelle von 1000 mm und einer Zaunhöhe von 1400 mm ist ein waagrechter Abstand zur Gefahrenquelle von 900 mm erforderlich. Rücke ich den Schutzzaum auf 300 mm an die Gefahrenquelle ran, brauche ich eine Zaunhöhe von 1600 mm. Ist es dann legitim mit einem Zaun von 1500 mm Höhe bis auf 600 mm an die Gefahrenstelle heranzurücken?

    Besten Dank.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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  • Hallo andreas68723,
    ich glaube, eine rechtssichere Antwort wirst Du nur von Deiner Aufsichtsperson der BG bekommen. Dann solltest Du aber auch eine Gesprächsnotiz erstellen, damit Du etwas in der Hand hast.

    Aber warum so kompliziert? Sicherer ist immer erlaubt, also den höheren Wert annehmen und fertig! Es sei denn, es gibt Platzprobleme.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Hallo Kollegen,

    besten Dank für die Hilfe. Ich werde interpolieren, da ich nicht mehr an rechtssichere Antworten glaube. Heute verweist doch jeder nur noch auf die Gefährdungsanalyse.

    Schnecke004: Höherer Wert wäre zu einfach. Der Produktionsprozess macht die Beobachtung der Maschine erforderlich und der Maschinenführer ist leider etwas klein geraten.

    Schönes Wochenende
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)