Azubi Alleine In Der Firma

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  • Hallo
    Darf ein Kfz- Azubi Samstags also ausserhalb der Arbeitszeit, mit einem Bekannten also einer Betriebsfremden Person Arbeiten oder Reparaturen an einem privaten
    Fahrzeug in der Firmen Werkstatt durchführen? Der Azubi ist über 18 Jahre alt. Ausser den beiden ist niemand anwesend.
    Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für den Lehrling und für die Betriebsfremde Person aus, wenn ein Unfall passiert?
    Wer ist haftbar?
    :?:
    Vorab Danke

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  • Darf ein Kfz- Azubi Samstags also ausserhalb der Arbeitszeit, mit einem Bekannten also einer Betriebsfremden Person Arbeiten oder Reparaturen an einem privaten Fahrzeug in der Firmen Werkstatt durchführen?

    Meiner Meinung nach: Ja. Aber der Besitzer der Werkstatt sollte sich vertraglich mit dem Azubi und dessen Bekannten absichern und "Spielregeln" vereinbaren.

    Zitat

    ... Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für den Lehrling und für die Betriebsfremde Person aus, wenn ein Unfall passiert?

    Die Benutzung findet meiner Meinung nach weitgehend auf "eigene Gefahr" statt, es besteht kein Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft, da Unfälle keine Arbeitsunfälle darstellen.
    Ansonsten sollte der Werkstattbesitzer den Ansprechpartner seiner Betriebshaftpflichtversicherung dazu fragen, denn dies ist ein versicherungsrechtliches Problem, das Dir hier wohl kaum jemand verbindlich beantworten kann.
    Der Werkstattbesitzer kann aber dennoch Probleme bekommen, wenn bspw. Unfälle aufgrund defekten Werkzeugs oder sonstiger Vernachlässigung von Sicherheitsbestuimmungen zustande kommen, wenn Wartungsintervalle, z.B. der Hebebühne, nicht eingehalten wurden usw.

    Ich habe einen vergleichbaren Fall bei einem "meiner" Unternehmen, wo ein Künstler die Werkstatt benutzen darf.
    Er war zuerst reichlich angefressen und spielte den Beleidigten, hat dann aber Bedingungen akzeptiert, wie z.B.
    - Unterzeichnung einer allgemeinen Sicherheitsbelehrung (Kenntnis örtlicher Gegebenheiten, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Fluchtwege usw.),
    - Zusicherung, nur unternehmenseigene Betriebsmittel zu benutzen, die eine gültige Prüfplakette haben und bei denen er eingewiesen wurde.
    - Anerkenntnis, versicherungsrechtlich auf eigene Gefahr tätig zu sein.

    Laut meinem Auftraggeber, der dem Künstler gerne bei der Arbeit zusieht, hat dies u.a. dazu geführt, dass der Künstler seitdem ganz selbstverständlich auch PSA konsequent benutzt ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo sibevio.

    Das ist ganz knapp und einfach, es ist bei beiden alles auf eigene Gefahr. Es besteht bei solchen Sachen grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Guten Morgen,

    Ich sehe das auch so. Die Reparatur fällt in diesem Fall unter das Thema "eigentwirtschaftliche Tätigkeiten".

    Grüßle

    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

  • Hallo,

    Ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen.

    Tatbestandsmerkmal eines Arbeitsunfalls:

    Eine Versicherte Person erleidet einen Unfall im Sinne der gesetzlichen Definition infolge der versicherten Tätigkeit.

    Versicherte Tätigkeiten, sind Tätigkeiten dem dem Unternehmen dienen.

    In dem Fall, wenn was passiert ist der Werkstatteigentümer mit dabei. Wenn er eine private Versicherung hat, sollte er überprüfen ob so ein Fall überhaupt abgedeckt ist. Da bei privaten Versicherungen eine gewisse Vertragsfreiheit besteht und im Kleingedruckten mehr Ausnahmen stehen als Leistungen ;)

    Grüße aus München,

    Lucy

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