Arbeitsschutz bei Auslandseinsätzen

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  • Hallo zusammen,

    hat jemand Infos über die Anforderungen des Arbeitsschutzes wenn ein Mitarbeiter ins Ausland muss?
    Konkret geht es um China. Aber auch europäische Länder.

    Meines Wissens müssen teils Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden bzw es sind Impfungen notwendig. Deweiteren müsste meiner Meinung nach auch eine Unterweisung zum Verhalten im Ausland erfolgen (Sicherheitsschuhe tragen etc...). Fehlt noch was?

    Eine andere Frage zur Haftung/Verantwortlichkeit: Wenn einem Mitarbeiter jetzt in China was passiert (z.B. ein Presswerkzeug auf seinem Fuß landet und diesen zertrümmert weil keine Sicheitsschuhe an) dann ist ganz normal der direkte Vorgesetzte in der Verantwortung oder? Also wenn er beipielsweise nicht unterwiesen hätte ist er in der Haftung odeR?

    Hoffe ich hab meine Frage einigermaßne klar gestellt...

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  • Hallo,

    grundsätzliches dazu findest du im Flyer http://www.dguv.de/inhalt/interna…gut_beraten.pdf

    und hier steht auch einiges: http://www.dguv.de/inhalt/internationales/pdf/guv_aus.pdf

    Impfungen und besondere arbeitsmedizinische Vorsorge hängen vom Land ab

    ArbMedVV - Teil 4
    Pflichtuntersuchungen bei.
    ...........
    Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo B_king

    Schau mal bei der https://sifaboard.de/www.DVKA.de vorbei, die haben viel mit Ausland zu tun. Habe im Januar bei der BG Elektro ein Spezialseminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Auslandseinsätzen" absolviert. Dieses Seminar geht leider nur 3-Tage, es ist vollgepakt mit Informationen Rund um Arbeitssicherhiet im Ausland. Die Dozenten kamen größtenteils von ausserhalb. Einer war Tropenmediziener, der sagte alles über Erkrankungen und Impfungen. Einer kam von Siemens und hat an Beispielen, die möglichen gefahren im Ausland aufgezählt usw. Dieses Seminar, kann ich nur jedem empfehlen, der mit Aussendung in Ausland zu tun hat. Sehr lehrreich und hilfreich. Stoff sehr groß und Umfangreich. von der BG Elektro gibt es ein Infoflyer " Die versicherungsrechtliche Beurteilung von entsandten Arbeitnehmern". Die Berufsgenossenschaften, haben Ihre Zuständigkeit für das Ausland aufgeteilt. Für Großbritanien, Irland, und Israel, ist die BG See zuständig usw. Leider finde ich China nicht. Aber da würde ich die Eigene BG fragen, wer dafür zuständig ist.
    Aber alle weitern Informationen bezüflich Ausland, erfährst du bei der dvka.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

    2 Mal editiert, zuletzt von Rigesa (1. September 2010 um 06:17)

  • Hallo B_King

    Solltest du nicht weiterkommen, darfst du dich Vertrauensvoll an mich wenden. Es gibt so gut wie immer eine Lösung für ein Problem, sollten wir eine Lösung gefunden haben die nicht zum Problem passt, dann passen wir das Problem der Lösung an. :thumbup:

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • sollten wir eine Lösung gefunden haben die nicht zum Problem passt, dann passen wir das Problem der Lösung an.

    ... der Gedanke gefällt mir ... :)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    also der Vorgesetze ist auch in Deutland dran, wenn er nicht unterwiesen hat!

    Das ganze fällt unter Oraganisation des Arbeitschutzes (Organisationsverantwortung des Arbeitgeber nach §3 ArbSchG). Es ist zwar nicht direkt eine Dokumentation verlangt, aber wenn es hart auf hart kommt, steht Aussage gegen Aussage und dann entscheidet der bessere Anwalt oder die Laune des Richters.

    Wenn man schonmal in einen Unternehmen einen etwas schwereren Unfall mitbekommen hat, hat man da so die ein oder andere Erfahrung gamacht.

    Und wer nicht, mal eine kurzer Einblick:

    Die ersten Fragen von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist nach dem Papier, also wo sind die Unterweisungen und wo die Arbeits- und Betriebsanweisungen. Dabei spielt es keine Rolle ob der Unfall wegen einem technischen Mangel oder der Verkettung von Umständen oder menschlichem Versagen passiert ist.

    Für die Unterweisung ist der Arbeitgeber verantwortlich, das gilt auch für das Ausland. Wenn ein deutscher Arbeitsvertrag besteht und der Auslandsaufenthalt zeitlich "begrenzt" ist, hat der Vorgesetze in Deutschland zu unterweisen. Eine Vorortunterweisung über die Örtliche Gegebenheit sollte geregelt sein. Dies kann von jemanden, der diese Gegebenheiten nicht kenn, auch nicht verlangt werden.

    Wenn der Mitarbeiter kein deutschen Arbeitsvertrag hat, fällt er auch nicht unter die deutsche Unfallversicherung!

    Dann gelten nur die gesetzlichen Vorgaben des Landes in dem man tätig ist. So kann es auch sein, das der Vorgesetze, bzw. das Unternehmen selbst haften muss, da §104 SGBVII nicht greift, weil es sich nicht um eine Versicherte Person nach §§2ff SGBVII handelt.

    Grüße aus dem verregneten München

    Lucy

  • Zitat

    Hallo rigesa,

    gib mal www .dvak.de ein. Ist das wirklich das was du empfehlen wolltest? Bei mir erscheint da nur eine seltsame Suchmaschine mit sponsored links

    grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Entschuldigung. Du hast recht. Aber unten stand es richtig. Habe es Verbessert. Es muss richtig heißen DVKA.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?