Gabelstapler - befahrbares Gefälle

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo, Sifa's,

    ... meine bisherige Suche war leider erfolglos..... jetzt hoffe ich auf Euch :D

    Bis zu wieviel Prozent Gefälle/Neigung darf ich denn mit einem Gabelstapler fahren? Finde bei den technischen Leistungsdaten nur Angaben über die Steigfähigkeit mit und ohne Last.... Gibt es denn hier entsprechende Vorschriften, Einschränkungen oder ähnliches? ?(

    Bin für jede Info dankbar!

    Viele Grüße

    Numsi

  • ANZEIGE
  • Mir ist auch keine bekannt. Einzig der Hersteller könnte dazu etwas sagen. Das gleiche Problem besteht auch bei dem Begriff "Neigung".

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hi,

    soweit mir bekannt gibt es, außer eventuell herstellerseitig, keine Einschränkung außer das die Last immer bergseitig zu führen ist.

    grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Schließlich kann ich mit einem Geländewagen auch eine andere Steigung bewältigen als mit einem PKW, oder?! Dementsprechend sind derartige Hinweise ausschließlich der Bedienungsanleitung für den einzelnen Stapler zu entnehmen.

    Weitere Grundsatzvorschriften für das Befahren von Steigungen mit Flurförderzeugen, Last immer bergseitig etc., sind Dir ja sicher bekannt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Numsi,

    die Steigfähigkeit wird im Datenblatt mit und ohne Last in Prozent angegeben und damit hast die Gefälle/Steigungs-Angabe.

    Die Fa. Linde hat einen Stapler die 100% (90°) Steigung fahren lassen, das Video dazu findet Ihr unter:

    http://www.linde-mh.de/de/countrysite…ne/ezone_1.html

    Gruß

    Michael
    :v:

    2 Mal editiert, zuletzt von Biker-Mike (25. August 2010 um 11:18)

  • ANZEIGE
  • Hallo Numsi,

    schreibe doch den Gabelstaplerhersteller an. Er konnte mir nach ein bis zwei Telefonaten mehrere Belastungsdiagramm zuschicken aus denen ich
    - das Ziehen von Lasten mit ungebebremsten Hängern
    - das Ziehen von Lasten in SChrägen/Neigungen
    - das Fahren in Neigungen belastet
    herauslesen konnte.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo, zusammen,

    vielen Dank für schnellen Antworten!

    Habe mich mittlerweile auch beim Hersteller "durchtelefoniert"; er hat mich auch auf die Bedienungsanleitung bzw. auf die Belastungsdiagramme hingewiesen; und, so wir ihr auch schon geschrieben habt, gibt es keine weiteren arbeitsschutzrechlichen Regelungen bzgl. Gefälle.

    Danke an alle!:)

    Gruß Numsi