Hallo Ihr,
ich seh grad vor lauter Wald die Bäume nicht mehr. Irgendwie hab' ich mich grad tierisch verrannt.....
Ich suche die gesetzliche oder behördliche Grundlage für Prüffristen zum Prüfen von Schutzsystemen wie z. B. NotAus, Lichtvorhänge- oder Schranken. Alles was eine Maschine (Zerspanung oder Spritzguss) so an Schutzsystemen aufzuweisen hat. Ich hab' sowas im Kopf, dass diese Dinge bei Schichtbeginn oder täglich zu erfolgen hat.... Nur, ich weiß nicht mehr woher ich das habe.... oder steht das nur in den Betriebsanleitungen?
Danke für Eure Hilfe
Elke