regelmäßige Prüfungen von Schutzsystemen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Ihr,

    ich seh grad vor lauter Wald die Bäume nicht mehr. Irgendwie hab' ich mich grad tierisch verrannt.....

    Ich suche die gesetzliche oder behördliche Grundlage für Prüffristen zum Prüfen von Schutzsystemen wie z. B. NotAus, Lichtvorhänge- oder Schranken. Alles was eine Maschine (Zerspanung oder Spritzguss) so an Schutzsystemen aufzuweisen hat. Ich hab' sowas im Kopf, dass diese Dinge bei Schichtbeginn oder täglich zu erfolgen hat.... Nur, ich weiß nicht mehr woher ich das habe.... oder steht das nur in den Betriebsanleitungen?


    Danke für Eure Hilfe

    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

  • ANZEIGE
  • Hallo Elke,

    allgemein ist das geregelt in der Arbeitsstättenverordnung §3(4):

    Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

    Die Notwendigkeit täglicher Prüfungen für bestimmte Einrichtungen ist in den verschiedenen BGRs geregelt. Eine generelle Verpflichtung zu täglichen Prüfung ist meines Erachtens nicht existent. Ich lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)