Hallo an alle.
Ich habe hier ein Problem. Da bei uns eine Freiluft Musikveranstaltung stattfinden soll, habe ich im Vorfeld einem gemeinderatsmitglied gesagt, dass man auf die Lärmbegrenzung von 99 db achten soll. Daraufhin sagte er zu mir, wo das stehe. Dann stand ich dumm da :wacko: , weil ich es auch nicht wusste. Aber eins habe ich gewusst, dass ich es mal irgendwo gelesen habe. Nun meine Bitte: Kann mir jemand sagen, wo das geschrieben steht, mit der Lärmbegrenzung? Danke für eure Hilfe.
Mit oberschwäbischen Sichereheitsgrüßen
Ritschi