Ich habe mal eine Betriebsanweisung für Brand- und Rauchschutztüren erstellt.
Würde mich freuen, wenn da mal jemand drüberschaut um Fehler zu vermeiden.
Brand- und Rauchschutztüren
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holbor -
4. Juli 2010 um 10:33 -
Erledigt
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...ich kann da nicht wirklich was fehlerhaftes erkennen - aber wozu brauchst Du eine Betriebsanweisung für Brandschutztüren?!?!?! Eine Brandschutztür ist m.w. kein Arbeitsmittel und mit einem Aufkleber: "Brandschutztür. Feststellen oder Verkeilen verboten!" (oder so etwas in der Art), ist alles gesagt. Eine Betriebsanweisung ist hier in meinen Augen ein Schritt in die falsche Richtung. Denk' vielleicht mal drüber nach...
In diesem Sinne
Der Michael
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Eine Betriebsanweisung ist hier in meinen Augen ein Schritt in die falsche Richtung.
Einerseits finde ich das auch mit "Kanonen auf Spatzen geschossen, andererseits soll man Mitarbeiter anhand von Betriebsanweisungen unterweisen ... .
Ich würde den wesentlichen Text dieser BA in die Unterweisungsunterlagen übernehmen und ergänzt um Prüfungsintervalle gemäß GefB in eine Arbeitsanweisung. ... sonst müsste man ja an jeder Brandschutztür die BA aushängen ... die Akzeptanz durch Kollegen und Vorgesetzten dürfte dann gleich Null sein.
Der von Michael erwähnte Aufkleber reicht. Ggf. mehrsprachig. -
...oder vielleicht besser ausgedrückt: Einen Denkanstoß in eine andere Richtung geben.
Eine Unterweisung über den Umgang mit Brandschutztüren anhand einer expliziten Betriebsanweisung halte ich nach wie vor für überflüssig und kontraproduktiv. Hier sollte vielmehr der Brandschutzplan angesprochen werden zu dessen Inhalt natürlich auch die Fluchtwege gehören. Wenn in diesem Zusammenhang über die Brandschutztüren gesprochen wird, ist sicher auch ein ganz anderer Bezug dazu herzustellen. Um das mal ein bischen platt auszudrücken (und bitte: Nehmt das jetzt in keiner Weise persönlich!!): Wenn mir eine eine Betriebsanweisung für eine Tür vorlegen würde, läge mir wirklich die Frage auf der Zunge ob er mich vera..... will.
In diesem Sinne
Der Michael
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Wenn mir eine eine Betriebsanweisung für eine Tür vorlegen würde, läge
mir wirklich die Frage auf der Zunge ob er mich vera..... will.Wieso Einspruch - wir uns doch einig!
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Also ich habe ein Prüfprotokoll erstellt, hier wird sichergestellt, dass Brndschutztüren alle 4 Wochen anhand der Prüfliste kontrolliert werden. ansonsten unterweise ich die Kollegen zum Umgang mit Brandschutztüren im Rahmen der Jährlichen Brandschutzunterweisung . Ich glaube das reicht.
Sonnige Grüße aus dem wilden Süden
Hans
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Erst einmal Dank an alle für eure Beiträge.
Meine Frage galt eigentlich dem Aufbau und Inhalt, nicht der Verwendung.
Für mich gab es aber einen triftigen Grund, nämlich das zustellen der Tore durch Lagergut.
Mit dem anbringen dieser Betriebsanweisung habe ich folgendes erreicht:
Zum einen, es sind dieselben Kommentare wie hier gefallen
"Kanonen auf Spatzen schießen"
Will er mich vera....Es haben sich fast alle Mitarbeiter mit dieser BA beschäftigt und das werte ich mal als Erfolg.
Zum anderen hab ich es auch einfacher bei der Unterweisung neuer Mitarbeiter, insbesondere bei den Leiharbeitnehmern.Gruß
Holger -
Hallo Holger,
eine Frage hab ich noch. Woher hast du das Schild, auf dem man die Tür mit Keil etc. sieht? So bildlich wirkt das besser und vorallem internationaler als nur als Schrift.Gruß Frank
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Das ist eine gute Frage.
Das Original ist ein Fundschtük aus dem Netz, den Rest hab ich mit Photoshop nachbearbeitet.Gruß
Holger
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Das ist eine gute Frage.
Das Original ist ein Fundschtük aus dem Netz, den Rest hab ich mit Photoshop nachbearbeitet.Gruß
Holger
Oh, oh.
Vorsicht!!! Auch diese einfachen Bilderchen könnten einem Copyright unterliegen.
Also aufpassen hat mir eine befreundete Grafikdesignerin mal gesagt.Gruß
Peter -
Ich verwende nur Grafiken , die ich auf Wikipedia gefunden habe.
Mit dem Zusatz "Gemeinfrei", dann unterliegen sie keinem Urheberrecht mehr.Gruß
Holger