Ich bin selber noch in der Ausbildung und mir auch nicht so ganz sicher.
Eine mögliche Erklärung wäre:
Definition (Wikipedia):
Ein Absturz ist ein Unfall, der im Gegensatz zum Sturz/Stolpern und Ausgleiten/-rutschen durch einen Fall aus einer erhöhten Position zustande kommt.
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Schutzelemente sind überall dort anzubringen, wo die Höhendifferenz am Rand einer begehbaren Fläche zur darunter liegenden Fläche mehr als 1 Meter beträgt.
Geländer- und Brüstungshöhen
- Neue Geländer und Brüstungen müssen mindestens 100 cm hoch sein.
- Bei festen Brüstungen mit einem oberen Abschluss von wenigstens 20 cm Tiefe beträgt die Mindesthöhe 90 cm.
- Am Treppenlauf gilt eine Mindesthöhe von 90 cm ab der Stufenvorderkante senkrecht gemessen.
- Im Bereich großer Personenansammlungen und/oder bei Absturzhöhen von mehr als 12 m wird empfohlen, die Schutzelemente zur Vermeidung von Unsicherheits- und
Schwindelgefühlen über das Minimalmaß hinaus zu erhöhen.
Handläufe
- Bei Treppen mit mehr als 5 Tritten oder mehr als 1 m Höhenunterschied und bei steilen Rampen ist ein geeigneter Handlauf zu erstellen.
- Bei Treppen, die Behinderte und Gebrechliche normalerweise benutzen (Zugänge zu Anlagen mit Publikumsverkehr wie Hotels, Restaurants, Schulhäuser, Theater, Kinos,
Spitäler, Verkaufsläden, Sportanlagen, Verkehrsbauten und öffentliche Parkhäuser) und bei Fluchttreppen sind Handläufe schon ab mehr als zwei Tritten und beidseitig nötig.
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Die meisten Bürogebäude haben irgendwo zumindest eine Treppe.
Gruß
Holger