Betriebliche Erlaubnis zum Schweißen?

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  • Hallo Menschenschützer,

    wenn ein neuer Schweißer eingestellt wird, braucht er da eine betriebliche Erlaubnis zum Schweißen?
    Wenn ja, hat jemand so eine "Berufungsurkunde"?....


    Gegenfrage: Warum wird er überhaupt eingestellt? Das ergibt sich doch aus der Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag. :whistling:

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    • Offizieller Beitrag

    Betriebliche Erlaubnis zum schweißen??


    Nein, sowas braucht man nicht. Er ist ja als Schweißer eingestellt und damit gut.

    Eine sog. Schweißerlaubnis schreibe ich nur aus, wenn ausserhalb der Werkstätten in z.B. den Produktionsbereichen Reparaturschweißungen gemacht werden müssen..nach vorheriger Besichtigung und Gefährdungseinschätzung natürlich!


    Herbert

    • Offizieller Beitrag

    hallo reinhard,


    wenn es nicht eine behördliche anforderung oder eine vorschrift für euch vorschreibt, dass ihr einen schweißer für eine bestimmte aufgabe ernennen müsst, ist es erst einmal nicht erforderlich.

    Ihr könnt aber für euch als betrieb entsprechende regelungen selbst erlassen, wenn ihr eine notwendigkeit darin seht. Je nach schweißaufgabe, schweißergebnis und fertigkeiten des schweißers könnte es betriebliche anforderungen geben, die über die 2-jährliche schweißerpass-wiederholungsprüfung hinausgeht.

    Es liegt also in eurem ermessen hier entsprechendes selbst zu regeln.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)