Gefährdungsbeurteilung für Baustellen

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  • Hallo Kollegen,

    ich bin auf der Suche nach einer Vorlage ( oder guten Tipp) für eine Gfb für eine Baustelle. Es werden Tiefbau-Hochbau sowie alle haustech-
    nischen Gewerke vertreten sein. Mit dabei sind auch Kranarbeiten.
    Für einen Tipp wäre dankbar.

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

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  • Ohjemine, das ist ein megajob den du hier erledigt haben willst. Da ich grad täglich damit befasst bin, kann ich dir sagen dass es mit einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung in dem alles mögliche erfasst ist nicht getan ist.

    auf meiner Baustelle müssen mir die Arbeiter täglich ihre für den nächsten Tag geplanten Arbeiten melden. Und daraus entstehen dann in einem ähnlichen Umfang bis zu 10 unterschiedliche und ineinander greifende Gefährdungsbeurteilungen.

    vor allem bei Hebearbeiten (kranarbeiten) ist das gar nicht so einfach, was man da alles an Informationen vorab haben muss kann man mal nicht eben so in einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung abhandeln.

    Ich fürchte da musst du dir schon etwas mehr Gedanken machen. 8)

    PS: Die CD der BG Bau könnte hilfreich sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta (21. April 2010 um 15:33)

  • Hallo Harpe,

    warum musst Du für alle Gewerke die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

    Im allgemeinen erstellt jedes Gewerk oder jeder Auftragnehmer die Gefährdungsbeurteilung für seinen Bereich. Der SiGe-Koordinator erstellt eine Gefährdungsbeurteilung in der die gegenseitigen Gefährdungen der Gewerke eingehen.
    Der daraus hervorgehende SiGe-Plan regelt dann die erforderlichen Maßnahmen.

    Gruß Michael

  • Ich habe mir jetzt erstmal die CD Hochbau und Gebäudetechnik von der BG Bau bestellt.
    Wenn ich mich dann eingelesen habe, werde ich die einzelnen Gewerke bei der Erstellung ihrer GefB unterstützen. Der Rest wird sich zeigen.

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

  • Am besten rufst Du mal bei der BG Bau an und lässt Dir die CD Kompendium Arbeitsschutz (neueste Version ist grad auf den Markt gekommen) schicken. Damit bekommst Du Deine Gefährdungsbeurteilung für die beschriebenen Bereiche mit guter Unterstützung hin.

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  • Hi Harpe

    Nochmal die Frage von damy
    [quote] warum musst Du für alle Gewerke die Gefährdungsbeurteilung erstellen?[quote]}

    In welcher Beziehung stehst du zur Baustelle?

    Bist du SiFa des AG?
    Dann ist deine Aufgabe den SiGeKo dahingehend zu unterstützen, dass er die Fremdgewerke auf eure Firma koordiniert, wenn sie sich gegenseitig gefährden könnten.
    Sache des SiGeKos ist es die GB der Fremdfirmen (Auftragnehmer) einzuholen und hinsichtlich des tagtäglichen Geschehens einzupassen.
    Sollten in deiner Firma an einem Tag geplante Unregelmäßigkeiten auftreten, die Einfluss auf die Baustelle haben, musst du das dem SiGeKo mitteilen.

    Bist du SiGeKo?
    Dann ist die GB nicht dein Problem, sondern das der Firmen. Der SiGeKo macht lediglich die Gesamtbeurteilung.

    Oder bist du SiFa einer ausführenden Firma, die sowohl Tiefbau-Arbeiten als auch Haustechnik macht, dann gibt es hilfreiche Info´s bei der BauBg.

    Gruß A.

  • Guten Morgen.

    Genau die richtigen Gegenfragen.


    Ich bin nur FaSi ;)

    Aber ich weis, dass mir der SiGeKo auf der Baustelle heftig gut tut.

    Wir als Unternehmen müssen unsere Nachunternehmer beim SiGeko anmelden. z. B. Firmendaten, Ersthelfer, Bg-Zugehörigkeit, Nachweis sicherheitstechnische Betreuung, Verantwortlicher etc.

    Ist dieses Formblatt (vom SiGeKo) ausgefüllt, werden die gültigen Nachweise/Unbedenklichkeitsbescheinigungen beigelegt (wie vor beschrieben)

    Es kommt zum Einweisungstermin. Übergabe der Unterlagen.
    Und das Wichtigste, vom Unternehmer vorzulegen:
    - Gefährdungsanalyse mit Baustellenangabe, Datum und Unterschrift
    - Montagekonzept mit wie vor
    - Bauablaufplanung mit wie vor

    Jedes Unternehmen bekommt dann eine SiGeKo-Nummer.
    Bin ich der Erste und habe zwei NU's
    dann ist meine Nummer 1, beim 1. NU 1.1 und beim 2. NU 1.2

    Jeder hat die Unterlagen vorzulegen, auch ein SUB - SUB- SUB.
    Diese Unterlagen werden nach meiner Kenntnis überprüft und an die BG weitergeleitet.

    Also, wer bist du und auf welcher Seite tätig?

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

  • Zitat

    Original von Jörg Wetzlar
    .......
    Diese Unterlagen werden nach meiner Kenntnis überprüft und an die BG weitergeleitet.
    ......


    Normalerweise wird nichts an die BG weitergeleitet. Oder was ist mit den stattlichen Stellen?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Zitat

    Original von A_B


    Normalerweise wird nichts an die BG weitergeleitet. Oder was ist mit den stattlichen Stellen?

    Wenn ein Unternehmer / Auftragnehmer sich stur stellt sollte die Gewerbeaufsicht/Amt für Arbeitssicherheit oder BG als "Druckmittel" hinzugezogen werden. Ansonsten bekommt die Gewerbeaufsicht nur die Vorankündigung zugestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von damy (27. Mai 2010 um 08:57)

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