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  • Moin Forum,

    mal eine Frage zue Beleuchtung in Gängen (Keller). Steht irgendwo wie lange das Licht in Gängen an bleiben sollte?
    Bis 100 Lux (bzw. 50 Lux für nur Personen) sollte vorhanden sein. Eine Einrichtung möchte Bewegungsmelden einbauen so das das Licht automatisch angeht (aus Kostengründen), nur wie lange muss das Licht brennen? Gibt es da eine Vorschrift, Regel etc.?

    Gruß
    Admiral

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  • Zitat

    Original von Admiral James T. Kirk
    ... Steht irgendwo wie lange das Licht in Gängen an bleiben sollte?


    BGV A0: " ... so lange sich Personen dort aufhalten." :D

    Zitat

    Gibt es da eine Vorschrift, Regel etc.?


    Das kann ich mir schlecht vorstellen.
    Mein Lösungsansatz: wenn ein oder mehrere Bewegungsmelder alle Bereiche eines Ganges abdecken, muss man sich über die Leuchtdauer keine Gedanken machen.
    Diese Gedanken sind aber bspw. bei Toiletten notwendig ... ich saß auch schon mal in Dunkeln ... X(
    da hatte ich mir auch noch mind. einen weiteren Bewegungsmelder gewünscht ...
    Also: ein Bewegungsmelder ist so einzustellen, dass er den gesamten Gang erfasst. Ist das nicht möglich, sind weitere Bewegungsmelder erforderlich.
    Auf eine Diskussion über Zeitdauern würde ich mich gar nicht einlassen.
    Je nach örtlicher Gegebenheit lässt sich das mit Unübersichtlichkeit, Hindernissen usw. rechtfertigen. ... GefB ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • BGV A0 :lol:

    Besten Dank für den Hinweis.
    Jetzt brennt Stundenlang das Licht, und das geht ganz schön ins Geld...


    • Offizieller Beitrag

    Hallo A J T.K

    Ich glaube das Du mit der BGV A0 gut fährst, allerdings wenn diese als Fluchtwege genutzt werden, solltest du folgendes in deiner GB mit einbeziehen LV 41 Handlungshilfe „Beleuchtung von Arbeitsstätten“:

    Zitat

    Sicherheitsbeleuchtung der Fluchtwege

    Einschaltverzögerung der Lampen < 5 s
    Nutzungsdauer > 60 min (In speziellen Fällen kann in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung eine längere Nutzungsdauer erforderlich sein.) Beleuchtungsstärke > 1 lx an der dunkelsten Stelle, gemessen bis in eine Höhe von 0,2 m über dem Fußboden Lichtfarbe so, dass die Sicherheitsfarben erkennbar bleiben Blendung (z. B. durch freistrahlende Glühlampen) vermeiden

    Weitere hinweise auch in der Neuen Arbeitsstättenregel......

    Zitat

    Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen sich Beschäftigte im Gefahrenfall schnell in Sicherheit bringen können. Dazu gehört – besonders an Arbeitsplätzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – auch eine Sicherheitsbeleuchtung.

    Auch für Fluchtwege ist diese Beleuchtung vorgeschrieben, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Danke für die Hinweise, Toni!

    Zitat

    Original von toni
    Hallo A J T.K

    Ich glaube das Du mit der BGV A0 gut fährst, allerdings wenn diese als Fluchtwege genutzt werden, solltest du folgendes in deiner GB mit einbeziehen LV 41 Handlungshilfe „Beleuchtung von Arbeitsstätten“:


    Weitere hinweise auch in der Neuen Arbeitsstättenregel......

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