Hallo Martina,
Die Betriebsamkeit hielt sich in Grenzen. Wir haben das hier schon ganz gut im Griff.
Meine persönliche Vermutung ist, dass die Kripo nur kam, weil dem ersten Streifenwagen, der mit dem Notarzt kam, die Zufahrt auf das Firmengelände verweigert wurde. Stockfehler - er kam mit Blaulicht!!! Und dann mussten sie uns eben zeigen, wer das Sagen hat.
(Und vielleicht weil unser Standort am Dienstag wieder groß in der Presse war )
Wichtig zu wissen ist, dass der Verunfallte ein Mitarbeiter eines Kontraktor ist, der Chemikalienleitungen zurückbauen sollte. Es geht ihm aber soweit gut und er ist noch zur Beobachtung im Krankenhaus.
Die Ermittlungen der Kripo konzentrieren sich auf eine Pflichtverletzung:
- im Organisationsverschulden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Was war der genaue und vereinbarte Arbeitsauftrag?
- in der Gefährdungsbeurteilung. Was wurde durch wen mit welchem Ergebnis beurteilt? Welche Maßnahmen und Anweisungen ergaben sich daraus?
- in der Ein- und Unterweisung zur Gefährdungsbeurteilung und den Risiken am Arbeitsplatz. Was wurde dem Verunfallten durch wen und wann unterwiesen?
Und da dies alles originäre Vorgesetzten- bzw. Arbeitgeberaufgaben sind, ist es wichtig dass diese auch ihre Pflichten und ihre Verantwortung kennen. Die Unterweisung kann zwar von der SiFa oder anderen durchgeführt werden, aber das entbindet nicht von der Verantwortung.
Sekundäre Frage ist noch, ob dem Errichter der Anlage ein Versäumnis nachgewiesen werden kann. Hierzu muss die Landesdirektion Arbeitsschutz eine Stellungnahme abgeben.
Gruß, Niko.