Hallo SiFas,
in der neuen EU-Maschinenrichtlinie, die seit 29.12.2009 verbindlich ist, wird explizit für in Deutschland in Verkehr gebrachte Maschinen eine deutschsprachige Betriebsanleitung gefordert.
Nun haben wir einen Lieferanten aus den USA, der zwar eine CE-Kennzeichnung anbringt und die Konformitätsbescheinigung ausstellt, aber die deutschsprachige Betriebsanleitung verweigert. Was tun???
- Verzicht auf die Maschine???
- Anzeige bei der Gewerbeaufsicht???
- eigene Übersetzung???
Wer hat ein ähnliches Problem?
Gruß, Niko.
Zitat:
EU-Richtlinie 2006/42/EG, Anhang 1, 1.7.4. Betriebsanleitung:
Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.
Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine "Originalbetriebsanleitung" oder eine "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" sein; im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen.
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.